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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.
14.00 - 18.00 Uhr


Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

Leistungsbeschreibung

Bei der Aufstellung von Gerüsten, Containern, Baukränen etc. oder der Lagerung von Baustoffen ist eine Genehmigung erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist die Straßenbaubehörde des jeweiligen Straßenbaulastträgers zuständig.

Straßenbaubehörde ist:

  • bei Bundesautobahnen: Bezirksregierungen (Dezernat 25)
  • für das übrige Straßennetz: die örtlichen Straßenverkehrs- bzw. Ordnungsbehörden

Welche Gebühren fallen an?

Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang der Sondernutzung.

Ggf. fallen für die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen weitere Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist schriftlich mindestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung zu stellen.