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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
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Berufliche Umschulung

Leistungsbeschreibung

Umschulungen bietet Chancen für Menschen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen oder wegen der Situation am Arbeitsmarkt keine Möglichkeit auf eine Arbeitsstelle in ihrem Beruf haben.

Eine Umschulung ist eine erwachsenengerecht verkürzte Ausbildung. Diese hat eine kürzere Ausbildungsdauer als eine Erstausbildung im entsprechenden Beruf. Eine Umschulung kann unter anderem dann genehmigt werden, wenn der Teilnehmer geeignet ist, keine andere Möglichkeit der Integration in den Arbeitsmarkt besteht und im neuen Ausbildungsberuf realistische Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen.

Die Kosten für die Umschulung sind je nach Art unterschiedlich hoch und werden in der Regel von einem Träger der Sozialversicherung (z.B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Unfallversicherung), der die Umschulung genehmigt, übernommen. 

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Kammer. Diese kann z.B. sein:

  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.