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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
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Gaststättengewerbe Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wer eine Gaststätte betreiben will, braucht dafür grundsätzlich eine Erlaubnis (Konzession). Dies soll sicherstellen, dass von dem Betrieb keine Gefahren (z. B. für die Sicherheit und Gesundheit der Gäste, Hygieneschutz) oder unzumutbare Belästigungen (z.B. Geräusch- und Geruchsemissionen) ausgehen.

Eine Gaststätte betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schank-/Speisewirtschaft), wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Voraussetzungen:

Die Gaststättenerlaubnis wird für eine bestimmte Person (auch juristische) und für bestimmte Räume erteilt. Weiterhin wird die Erlaubnis für eine bestimmte Betriebsart (z.B. Schank-, Speise-, Barbetrieb, Diskothek, Tanzcafé usw.) erteilt.

Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie folgendes nachweisen:

  • Ihre persönliche Zuverlässigkeit
  • Ihre „fachliche“ Eignung sowie
  • bestimmte objektbezogene Voraussetzungen.  

Verfahrensablauf:

Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt auf Antrag. Hierzu ist das Formular ausgefüllt und unterschrieben persönlich einzureichen. Danach erfolgt die Überprüfung des Antragstellers und der Räumlichkeiten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem für Sie zuständigen Finanzamt (Wohnsitz).
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde

Zur Prüfung Ihrer „fachlichen“ Eignung:

  • eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG), die bei Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als 3 Monate sein darf
  • Unterrichtungsnachweis einer Industrie- und Handelskammer nach § 4 Gaststättengesetz oder
  • Nachweis einer Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengesetz

Zur Prüfung der objektbezogenen Voraussetzungen:

  • Miet-, Pacht- bzw. Kaufvertrag und
  • Nachweis, dass die Betriebsräume für die von Ihnen beabsichtigte Tätigkeit geeignet sind (gegebenenfalls durch Bauzeichnungen/ Grundrisse aller Betriebsräume incl. Sanitärräume)

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschließend ist. Im Rahmen der Überprüfung Ihres Einzelfalles können weitere Unterlagen von der zuständigen Stelle benötigt werden. .

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist gebührenpflichtig.  

Was sollte ich noch wissen?

Sie benötigen keine Erlaubnis, wenn Sie folgende Lebensmittel verabreichen:

  • alkoholfreie Getränke
  • unentgeltliche Kostproben
  • zubereitete Speisen
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste

Hinweis:  Die Erlaubnisfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften, wie zum Beispiel Anzeigepflicht, Sperrzeitregelung, lebensmittelrechtliche Vorschriften, Baurecht (z.B. hinsichtlich der Frage nach Toiletten).