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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Wirtschaftsprüfer Bestellung

Leistungsbeschreibung

Wirtschaftsprüfer/innen müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der zuständigen Stelle bestellt werden.

Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft bei der zuständigen Stelle begründet. Diese ist verpflichtend. Die Hauptaufgaben der zuständigen Stelle sind unter anderem:

  • ihre Mitglieder beruflich zu beraten,
  • bei Streitigkeiten unter Mitgliedern bzw. zwischen den Mitgliedern und ihren Auftraggebern zu vermitteln sowie
  • die Erfüllung der Berufspflichten der Mitglieder zu überwachen.  

Um von der zuständigen Stelle bestellt zu werden, muss die Prüfung als Wirtschaftsprüfer/in bestanden haben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Antragsformular zur Bestellung zum Wirtschaftsprüfer / zur Wirtschaftsprüferin
  • Nachweis bestandener Prüfung zum Wirtschaftsprüfer
    • für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates: Bestätigung des Bestehens der Eignungsprüfung
  • Erfassungsbogen für Ureintrag Berufsregister als Wirtschaftsprüfer
  • Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung
  • gegebenenfalls Nachweis akademischer Titel, Grade und Zusätze
  • gegebenenfalls erweiterte Liste der Sozien
  • gegebenenfalls Bescheinigung der Partnerschaft oder Eigenerklärung zu Vorbehaltsaufgaben als Wirtschaftsprüfer  

Welche Gebühren fallen an?

Neben einer Verwaltungsgebühr sind die Mitglieder verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu zahlen. Die Beitragshöhe wird bei der zuständigen Stelle individuellen ermittelt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bestellung muss vor Aufnahme der Berufstätigkeit erfolgen.