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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
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Waffenherstellungserlaubnis

Leistungsbeschreibung

Für die gewerbsmäßige oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebene Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen und Munition benötigen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis.

Voraussetzungen:

  • Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.
  • Im Falle handwerksmäßiger Betriebsweise erfüllen Sie die Voraussetzungen nach der Handwerksordnung.

Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefülltes Antragsformular
  • bei handwerksmäßiger Betriebsweise Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle
  • Nachweis der Zuverlässigkeit
  • Nachweis der persönlichen Eignung  

Weitere Unterlagen, die Sie in Ihrem Fall vorzulegen haben, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Grundsätzlich fallen Gebühren gemäß der Waffenkostenverordnung (WaffKostV) an.

Was sollte ich noch wissen?

Bei in die Handwerksrolle eingetragenen Büchsenmachern schließt die Waffenherstellungserlaubnis die Erlaubnis zum Waffenhandel ein.