Transport nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Wer gewerbsmäßig Abfälle, die zur Beseitigung bestimmt sind oder gefährliche Abfälle (sowohl zur Verwertung als auch zur Beseitigung) einsammeln oder transportieren möchte, bedarf einer Genehmigung. Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.
Ohne Transportgenehmigung dürfen nur Erdaushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt, soweit diese nicht durch Schadstoffe verunreinigt sind, befördert werden.