Tierversuche Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Tierversuche im Sinne des Tierschutzgesetzes sind alle Eingriffe und Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren oder am Erbgut von Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere verbunden sein können. Hier ist grundsätzlich eine Genehmigung der zuständigen Stelle erforderlich.
Voraussetzungen
- Der Versuch ist unerlässlich.
- Der verantwortliche Leiter des Versuchsvorhabens und sein Stellvertreter besitzen die erforderliche fachliche Eignung.
- Die erforderlichen Anlagen, Geräte und anderen sachlichen Mittel sind vorhanden
- Die personellen und organisatorischen Voraussetzungen sind gegeben.
- Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unterbringung, Pflege, Betreuung der Tiere und medizinische Versorgung ist sichergestellt.