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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht Befreiung

Leistungsbeschreibung

Wer ein Rundfunkgerät wie Radio oder Fernseher bereit hält, muss das Gerät anmelden und die Gebühren an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bezahlen.
In einigen Fällen kann eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht gewährt werden. Dies ist möglich bei Vorliegen sozialer Leistungsbescheide oder wenn ein besonderer Härtefall vorliegt. Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist für Privatpersonen und für besondere Betriebe und Einrichtungen (Kindergärten, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser usw.) möglich.

Hinweis: Auch wenn Ihnen eine Befreiung gewährt wird, müssen Sie die Rundfunkgeräte immer anmelden. Die Befreiung wird befristet gewährt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ).

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bearbeitung des Befreiungsantrages bei der GEZ fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bei Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen wird eine erteilte Befreiung ab dem Monat wirksam, der auf den Monat der Antragsstellung folgt. Die Gebührenbefreiung setzt eine Antragstellung voraus und wird nicht automatisch gewährt.