Personenbeförderungsschein
Leistungsbeschreibung
Sie benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wenn Sie Fahrgäste in einem Taxi, einem Mietwagen, einem Krankenkraftwagen, einem PKW im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen befördern.
Voraussetzungen:
- Für das Führen des Fahrzeugs notwendige Fahrerlaubnis
- Mindestalter: 21 Jahre, (bei Beschränkung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf Krankenkraftwagen : 19 Jahre)
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens 2 Jahren, (bei Beschränkung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf Krankenkraftwagen: seit mindestens einem Jahr oder Nachweis, dass Sie diese Fahrerlaubnis in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Jahre besessen haben)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis
- Meldebescheinigung
- Nachweis, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind
- Nachweise zur körperlichen und geistigen Eignung sowie über die Erfüllung der „besonderen Anforderungen“ nach Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung"
Falls die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen gelten soll:
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Falls die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen und Mietwagen gelten soll:
- Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle.