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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Hauptuntersuchung Abnahme

Leistungsbeschreibung

Um zu gewährleisten, dass sich Ihr Fahrzeug gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in einem verkehrssicheren Zustand befindet, muss es in regelmäßigen Abständen einer Hauptuntersuchung (HU) unterzogen werden. Hierbei wird Ihr Fahrzeug durch einen Sachverständigen überprüft, um etwaige Mängel festzustellen. Nach der Untersuchung bekommen Sie einen detaillierten Prüfbericht ausgehändigt.

Seit dem 1. Januar 2010 gibt es keine eigenständige Abgasuntersuchung mehr. Sie wurde als eigenständiger Teil in die Hauptuntersuchung (HU) integriert. Damit entfallen seit dem 1. Januar 2010 auch die AU-Plaketten, es gibt nur noch die HU-Plaketten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Prüfstellen und den Fachwerkstätten/ Autohäusern. Im Regelfall kommt in diese Firmen in unterschiedlichen Abständen ein Sachverständiger, der die Prüfung vor Ort durchführt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Gesetzgeber schreibt für die Hauptuntersuchung (HU) folgende Fristen vor:

Fahrzeugart

Monate bis zur nächsten HU nach erfolgter 1. HU

Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung

PKW

24

36

Kraftrad, einschließlich Leichtkraftrad

24

24

Anhänger, zulässiges Gesamtgewicht bis 0,75 t

24

36

Anhänger, zulässiges Gesamtgewicht von 0,75 t bis 3,5 t

24

24

Wohnanhänger/Wohnmobile unter 3,5 t

24

36

LKW,
zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t

24

24

Wohnmobile und LKW,
zulässiges Gesamtgewicht 3,5 bis 7,5 t

bis 6 Jahre: 24
älter als 6 Jahre: 12

24

Wohnmobile und LKW,
zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t

12

12

Für den Fall, dass Sie die Untersuchungsfristen überzogen haben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen:

  • zwei bis vier Monate: 15,00 Euro
  • vier bis acht Monate: 25,00 Euro
  • acht Monate: 40,00 Euro und 2 Punkte in Flensburg