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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
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Handwerksrolle Eintragung Betriebsleiter

Leistungsbeschreibung

Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk als Betriebsinhaber ausüben will, ohne selbst die Voraussetzungen für eine Handwerksrollen-Eintragung zu erfüllen, muss einen Betriebsleiter bestellen, der diese Voraussetzungen erfüllt.

Die Bestellung des Betriebsleiters muss bei der zuständigen Stelle angemeldet werden, damit diese die tatsächliche Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen prüfen kann.

Die zuständige Stelle kann in Härtefällen, z.B. bei Betriebsweiterführung nach dem Tod des Inhabers, eine angemessene Frist zur Bestellung setzen, wenn eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs gewährleistet ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer (HWK), in deren Kammerbezirk der Betrieb seinen Sitz hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Betriebsleitererklärung
  • Kopie des Arbeitsvertrages des Betriebsleiters
  • Nachweis über Qualifikation des Betriebsleiters (Kopie Meisterbrief, Technikerzeugnis, Ausnahmegenehmigung etc.)
  • Gegebenenfalls Meldebestätigung der Einzugsstelle (Krankenkasse) über die Anmeldung des Arbeitnehmers

Was sollte ich noch wissen?

Die zuständigen Stellen dürfen sich gegenseitig unterrichten, ob der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt und ob er seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnimmt.