Direkt zu:


Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
Karte anzeigen

Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
Nachricht schreiben
Visitenkarte




Wappen Stadt Isselburg
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Dienstleistungen A - Z

A B CD E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Fort- und Weiterbildung

Leistungsbeschreibung

Als Arbeitgeber können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Bundesagentur für Arbeit während der Zeit einer beruflichen Weiterbildung Ihrer Arbeitnehmer einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Die Weiterbildung muss dazu unter anderem wegen eines fehlenden Berufsabschlusses als notwendig anerkannt worden sein und im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden.

Die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt können bis zur Höhe des Betrages erbracht werden, der sich als anteiliges Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung errechnet. Wird die Arbeitsleistung nur zeitweise durch die Weiterbildung eingeschränkt, orientiert sich die Zuschusshöhe an dem anteiligen Ausfall der Arbeitsleistung.

Berücksichtigungsfähig sind das vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlte Arbeitsentgelt, soweit es das tarifliche Arbeitsentgelt oder, wenn eine tarifliche Regelung nicht besteht, das für vergleichbare Tätigkeiten ortsübliche Arbeitsentgelt nicht übersteigt, sowie pauschaliert der Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

An wen muss ich mich wenden?

  • Agentur für Arbeit, in deren Bezirk sich der Betrieb befindet
  • wenn der Arbeitnehmer einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II angehört:
    • das Jobcenter der Kommune und der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk sich der Betrieb befindet oder
    • die Kommune, in deren Bezirk sich der Betrieb befindet oder
    • die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk sich der Betrieb befindet (wenn es kein Jobcenter oder zuständige Kommune gibt)

Welche Gebühren fallen an?

Für Sie als Antragsteller fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Förderung muss rechtzeitig vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Der Arbeitsentgeltzuschuss muss durch den Arbeitgeber beantragt werden. Die Agentur für Arbeit entscheidet über die Förderung und zahlt den Zuschuss an den Arbeitgeber aus.