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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Dienstleistungen A - Z

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Führerschein Ersatz

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Führerschein 

  • verloren gegangen ist,
  • gestohlen wurde,
  • unbrauchbar geworden ist, (z.B. unleserlich geworden ist)

benötigen Sie einen neuen Führerschein.

Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände, sofern der im Führerschein geführte Name im Personalausweis ersichtlich ist. 

Voraussetzungen:

  • Inhaber einer Fahrerlaubnis
  • ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde

Welche Unterlagen werden benötigt?

Verlust:

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Abgabe bzw. Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (dies erfolgt im Rahmen der Vorsprache )
  • ggf. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz

Diebstahl:

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Diebstahlsanzeige der  Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte wird eine Übersetzung benötigt)
  • ggf. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz

Unbrauchbarkeit:

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme
  • ggf. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz
  • alter Führerschein

Namenswechsel:

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • ggf. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz, sowie, falls der neue Name dort noch nicht eingetragen ist, eine Bescheinigung über die Namensänderung
  • alter Führerschein

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Welche Fristen muss ich beachten?

Ist Ihr Führerschein abhanden gekommen oder vernichtet worden,  so haben Sie den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.