Führerschein Ausstellung ab 17 Jahre
Leistungsbeschreibung
Nach der Fahrerlaubnisverordnung kann die Führerscheinausbildung in der Fahrschule bereits mit 16 ½ Jahren begonnen werden. Mit 17 Jahren erfolgen die Prüfungen in Theorie und Praxis.
Fahranfänger können somit so viel praktische Erfahrungen wie möglich mit erfahrenen Fahrbeleitern sammeln, um in jeder Verkehrssituation angemessen reagieren zu können.
Voraussetzungen
für Bewerber:
- Mindestalter 17 Jahre
- ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste-Hilfe-Nachweis
- erfolgreicher Sehtest
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten
für Begleitpersonen:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens fünf Jahren
- zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Meldebestätigung
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste-Hilfe-Nachweis
- Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17
- Antragsformular für jede Begleitperson
- Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde für den Antragsteller und für die Begleitperson nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.