Direkt zu:


Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
Karte anzeigen

Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
Nachricht schreiben
Visitenkarte




Wappen Stadt Isselburg
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Dienstleistungen A - Z

A B CD E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Führerschein Ausstellung EU

Leistungsbeschreibung

Seit dem 1. Januar 1999 gibt es den Führerschein der Europäischen Union.

Die alten (grauen oder rosafarbenen) Führerscheine behalten dennoch weiterhin ihre Gültigkeit.

Jedoch empfiehlt es sich bei Reisen ins Ausland (auch EU-Reisen) vorher den EU-Kartenführerschein zu beantragen. Der Umtausch des alten Führerscheins ist freiwillig. Der neue EU-Kartenführerschein wird für die Klassen ausgestellt, die der bisherigen Fahrerlaubnis entsprechen.

Gegenüberstellung Klassen

alt neu
1 A unbeschränkt
1 A A beschränkt
1 B A1
2 C, CE, T
2* D. DE
3 B, BE, C1, C1E
3* D1, D1E
4 M
5 L
Mofa Mofa
Krankenfahrstühle Krankenfahrstühle

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telephonisch bei der für Sie zuständigen Stelle.

  • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
  • Personalausweis oder Reisepass oder Vertriebenenausweis
  • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
  • jetziger Führerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

Welche Gebühren fallen an?

Der Umtausch (freiwillig) ist kostenpflichtig. Auskünfte über die anfallenden Gebühren erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Was sollte ich noch wissen?

Der Umtausch des Führerscheins ist bisher noch freiwillig. Alle bisher ausgestellten Führerscheine bleiben auch weiterhin gültig. Eine Einschränkung gilt für Personen über 50 Jahre im Hinblick auf das Führen von Lkw über 7,5 t und Bussen. Hier ist der Nachweis der körperlichen Eignung und des Sehvermögens erforderlich, sonst verliert die Fahrerlaubnis in diesen Klassen ihre Gültigkeit.