Führerschein Ausstellung EU
Leistungsbeschreibung
Seit dem 1. Januar 1999 gibt es den Führerschein der Europäischen Union.
Die alten (grauen oder rosafarbenen) Führerscheine behalten dennoch weiterhin ihre Gültigkeit.
Jedoch empfiehlt es sich bei Reisen ins Ausland (auch EU-Reisen) vorher den EU-Kartenführerschein zu beantragen. Der Umtausch des alten Führerscheins ist freiwillig. Der neue EU-Kartenführerschein wird für die Klassen ausgestellt, die der bisherigen Fahrerlaubnis entsprechen.
Gegenüberstellung Klassen
alt | neu |
1 | A unbeschränkt |
1 A | A beschränkt |
1 B | A1 |
2 | C, CE, T |
2* | D. DE |
3 | B, BE, C1, C1E |
3* | D1, D1E |
4 | M |
5 | L |
Mofa | Mofa |
Krankenfahrstühle | Krankenfahrstühle |
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telephonisch bei der für Sie zuständigen Stelle.
- Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Personalausweis oder Reisepass oder Vertriebenenausweis
- Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
- jetziger Führerschein
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Welche Gebühren fallen an?
Der Umtausch (freiwillig) ist kostenpflichtig. Auskünfte über die anfallenden Gebühren erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Was sollte ich noch wissen?
Der Umtausch des Führerscheins ist bisher noch freiwillig. Alle bisher ausgestellten Führerscheine bleiben auch weiterhin gültig. Eine Einschränkung gilt für Personen über 50 Jahre im Hinblick auf das Führen von Lkw über 7,5 t und Bussen. Hier ist der Nachweis der körperlichen Eignung und des Sehvermögens erforderlich, sonst verliert die Fahrerlaubnis in diesen Klassen ihre Gültigkeit.