Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen:
- Die verantwortlichen Personen besitzen die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit.
Die zur Verwendung vorgesehenen Vorrichtungen und Stoffe oder Zubereitungen sind für eine tierschutzgerechte Bekämpfung der betroffenen Wirbeltierarten geeignet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind anzugeben:
- die Art der betroffenen Tiere,
- die für die Tätigkeit verantwortliche Person,
- die Vorrichtungen sowie die Stoffe und Zubereitungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind.
Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde der verantwortlichen Personen beizufügen.