Erdaufschluss Erlaubnis für Brunnen
Leistungsbeschreibung
Bohrungen:
Wenn eine Bohrung die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen kann, muss diese anzeigen.
Bohrungen mit Bohrstrecken über 100 m sind darüber hinaus nach Bundesberggesetz genehmigungspflichtig.
Grundwasserentnahmen:
Zur Sicherung und Bewirtschaftung der verfügbaren Grundwassermenge bedürfen Grundwasserentnahmen einer Zulassung durch die Untere Wasserbehörde.
Eine Erlaubnis oder Bewilligung für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser ist u. a. nicht erforderlich für die Wasserversorgung des privaten Haushalts und in sonstigen Fällen der Entnahme geringer Mengen zu einem vorübergehenden Zweck.