Direkt zu:


Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
Karte anzeigen

Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
Nachricht schreiben
Visitenkarte




Wappen Stadt Isselburg
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Dienstleistungen A - Z

A B CD E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Leistungsbeschreibung

Im Gegensatz zu den Hilfen zur Erziehung knüpft das Gesetz den Anspruch nicht an die Personensorgeberechtigten, sondern an das Kind oder den Jugendlichen selbst an.

Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe wenn

  • ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und
  • daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Zur Feststellung der Abweichung von der seelischen Gesundheit muss der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Stellungnahme eines Kinder- und Jugendpsychiaters oder -therapeuten einholen.

Die Hilfe kann folgendermaßen zur Verfügung gestellt werden:

  • in ambulanter Form
  • in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen
  • durch geeignete Pflegepersonen
  • in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen

Die Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche und endet mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. 

Welche Gebühren fallen an?

Die Finanzierung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.