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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Betreuungsgeld

Leistungsbeschreibung

Das Betreuungsgeld soll Familien mit kleinen Kindern mehr Freiräume eröffnen, damit sie ihr Familienleben nach ihren eigenen Wünschen gestalten können.

Wenn Sie ihr Kind privat betreuen, erhalten Sie seit dem 1. August 2013 auf Antrag Betreuungsgeld.

Es wird für Kinder, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden, gezahlt.

Das Betreuungsgeld können Sie in der Regel vom 15. Lebensmonat bis zum 36. Lebensmonat Ihres Kindes beziehen.
Sie können es schon vor dem 15. Lebensmonat beziehen, wenn Sie die ihnen zustehenden Elterngeldbeträge bereits vorher vollständig in Anspruch genommen haben.

Das Betreuungsgeld beträgt:

  • ab 1. August 2013 100,00 Euro monatlich für Kinder im zweiten Lebensjahr,
  • ab 1. August 2014 150,00 Euro monatlich für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr.

Freigabevermerk

Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragsformular

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

  • maximale Gesamtbezugsdauer: 22 Lebensmonate
  • Betreuungsgeld wird maximal bis zum 36. Lebensmonat gezahlt

Rechtsbehelf

Wer ist Aufsichtsbehörde?

Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster, Telefon 0251 411-0

Welcher Rechtsbehelf ist möglich und wo muss dieser eingereicht werden?

Schriftlicher Widerspruch  an den Rhein-Kreis Neuss, Jugendamt, Königstraße 32-34, 41460 Neuss