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Wärmeplanung

„Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Isselburg“

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Isselburg. Auf dieser Seite werden wir die am häufigsten gestellten Fragen beantworten und Sie über den Status der laufenden kommunalen Wärmeplanung informieren. Im Laufe des Projektes und anhand Ihrer Rückfragen werden die Liste der FAQ´s fortlaufend aktualisieren.



Pressemitteilung vom 29.01.2025: Stadt Isselburg bittet Unternehmen und Verwaltung zum Dialog zur kommunalen Wärmeplanung

Isselburg. Reden hilft – das weiß auch die Stadt Isselburg und lud daher regionale Unternehmen und die städtische Verwaltung zu Fachdialogen „Kommunale Wärmeplanung“ ein. Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans als Grundlage für eine ganzheitliche Wärmewende in Isselburg ist ein herausforderndes Projekt. Ein Garant für die erfolgreiche Umsetzung dieses Vorhabens ist eine möglichst breite Akzeptanz. „Transparenz ist uns sehr wichtig, gerade bei einem so komplexen Projekt. Nur so schaffen wir es, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen mitzunehmen“, bringt es Bürgermeister Michael Carbanje auf den Punkt. Und so entschied sich Isselburg für eine aktive Akteursbeteiligung in Dialogformaten.
Im vergangenen Jahr tauschten in „Fachdialogen zur kommunalen Wärmeplanung“ regionale Unternehmen verschiedener Branchen ihre Perspektiven und Herausforderungen im Bereich der Wärmeversorgung aus. So boten die Veranstaltungen eine wertvolle Plattform für den Dialog über innovative Ansätze und notwendige Rahmenbedingungen zur Umsetzung nachhaltiger Wärmeversorgungslösungen. Der rege Zuspruch am Thema zeigte sich in den engagierten und offenen Diskussionen dieser Veranstaltungen. Diese wurden in einem Fachaustausch mit der Verwaltung konkretisiert.
Den Teilnehmenden der Fachdialoge wurden außerdem bereits erste Ergebnisse aus dem Projekt vorgestellt. So ist die Bilanzierung des Wärmebedarfs im Rahmen der Bestandsanalyse inzwischen abgeschlossen. Dazu wurden unter anderem Verbrauchsdaten zu den kommunalen Liegenschaften sowie anonymisierte Daten der Netzbetreiber und Schornsteinfeger ausgewertet. Basierend auf dieser Datenlage konnte sich datenschutzkonform ein Überblick über aktuelle Wärmebedarfe und die vorhandenen Energieinfrastrukturen in Isselburg, einschließlich der eingesetzten Energieträger, verschafft werden. Wichtig: es werden hier ausschließlich Tendenzaussagen, jedoch keine Detailaussagen getroffen. Die Momentaufnahme spiegelt die Bestandssituation des gesamten Stadtgebietes wider und nicht die infrastrukturellen Gegebenheiten einzelner Haushalte.
Wie geht es nun weiter?
Auf Basis der Bestandsanalyse folgt nun eine Potenzialanalyse zu Einsparmöglichkeiten etwa für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme. Ziel ist es, den Wärmebedarf in Isselburg zu senken und die Restmengen möglichst über den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern bereitzustellen. Aus den Ergebnissen werden dann ein Zielszenario und eine Wärmestrategie entwickelt. Wichtig dabei: Wie bereits bei der Bestandsanalyse werden auch in diesem Bereich des Projekts Aussagen zu einer Wärmeversorgung auf Quartiersebene, aber nicht für individuelle Gebäude, Gehöfte oder Privathäuser getroffen. So werden also zum Beispiel Gebiete gezeigt, die zentral über ein Wärmenetz, über ein Wasserstoffnetz oder dezentral über Anlagen in oder an Gebäuden, etwa eine Wärmepumpe oder einen Biomassekessel, versorgt werden könnten.
„Die Ergebnisse der Fachdialoge werden in die zukünftige Wärmeplanung integriert. Und wir führen weitere Gespräche mit den Unternehmen“, so Laura Wolters und Vitaliy Düking, die beiden Projektleiter der Stadt. Die anschließend zu entwickelnden Szenarien und Maßnahmen müssen dabei technisch und wirtschaftlich auch realisierbar sein. Darin waren sich alle Beteiligten einig.
Bürgermeister Carbanje fasst zusammen: „Wir sind dankbar für das Engagement der Unternehmen und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit. Gemeinsam können wir unser Isselburg zu einem Vorreiter in der nachhaltigen Wärmeversorgung machen“.
Ein Überblick zum Status zur KWP kann sich auf der Website der Stadt (www.isselburg.de/die-stadt/waermeplanung) verschafft werden. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert – so wurden dort auch bereits erste Zwischenergebnisse zur Bestandsanalyse hochgeladen und beispielsweise über die für das Projekt relevanten Änderungen in der Gesetzeslage [hier: Gesetz zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen (Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG)] informiert.

1. Was ist die kommunale Wärmeplanung und warum ist sie so wichtig?

Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Planung von Maßnahmen zur effizienten nachhaltigen Wärmeversorgung für Isselburg. Dabei ist eine umfassende Analyse des vorhandenen Wärmebedarfs und den dazugehörigen Treibhausgasemissionen zu erstellen. Des Weiteren werden lokale Potenziale für erneuerbare Energien und Treibhausgasminderungen untersucht. Darauf aufbauend werden konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt, die den Menschen in Isselburg eine Unterstützung für ihre zukünftigen Entscheidungen geben sollen.

Da der Wärmesektor einen großen Anteil am Energiebedarf und den CO2-Emissionen in Städten ausmacht, wird die kommunale Wärmeplanung unter anderem langfristig dazu genutzt, den Ausstoß von Treibhausgasen zu senken sowie auch Kosten einzusparen. Im Hinblick auf den Klimawandel und die Notwendigkeit die globalen CO2-Emissionen zu senken, ist die Reduzierung der Treibhausgase besonders wichtig.

2. Welche Schritte beinhaltet die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung besteht im Wesentlichen aus den folgenden Teilschritten:

Bestandsanalyse (Aktueller Wärmebedarf und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen, Baubestand und vorhandene Wärmenetze)

Potenzialanalyse (mögliche Energieeinsparung und potenzielle erneuerbare Wärmequellen in den einzelnen Quartieren)

Zielszenario & Wärmewendestrategie (Festlegung von Maßnahmen und Strategien zur Wärmeversorgungsoptimierung, Ausweisung von Eignungs-/Fokusgebieten, Priorisierung von konkreten Maßnahmen)

3. Entstehen für mich als Eigentümer/in Pflichten aus der kommunalen Wärmeplanung?

Nein, durch die kommunale Wärmeplanung werden Bürger*innen nicht unmittelbar in ihrem Alltag berührt. Es gehen keine rechtlichen Pflichten aus der Wärmeplanung für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer hervor. Durch ein Kommunikationskonzept sollen die Bürger*innen während des gesamten Konzeptionsprozesses transparent über die Zukunft ihrer lokalen und regionalen Wärmeversorgung informiert werden. Dazu werden in gewissen Abständen Ergebnisse auf dieser Seite veröffentlicht.

Am Ende des Planungsprozesses werden Bürger/innen deutlich mehr Klarheit über die potenzielle Zukunft ihrer Wärmeversorgung haben. Eigentümer*innen können somit besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt am wirtschaftlichsten sein werden.

4. Welche Akteure sind bei der Erstellung des Wärmeplans beteiligt?

Die Kommune als planungsverantwortliche Stelle selbst, darüber hinaus Energieversorger/Stadtwerke, Unternehmen, Industriebetriebe, Wohnungsbaugenossenschaften, die Schornsteinfegerinnung, externe Fachleute und weitere Stakeholder.

5. Welche Faktoren beeinflussen den kommunalen Wärmeplan?

• Nutzbare Wärmequellen
• Art und Maß der bestehenden Bebauung
• Aktueller Wärmebedarf, Art der Wärmeerzeugung und Energieträger
• Aktuelle Energieeffizienz der Gebäude, Sanierungspotenzial und Sanierungsquoten
• Geplante Neubauten und Quartiere
• Bestehende Wärmenetze und Netzinfrastruktur
• Topografie
• etc.

6. Welche erneuerbaren Energien spielen eine Rolle und welches Potenzial steht zur Verfügung?

• Geothermie
• Umweltwärme
• Solarthermie
• Abwasserwärme
• Unvermeidbare Abwärme
• Biomasse
• Grünes Methan
• Grüner Wasserstoff
• Erneuerbarer Strom
• und ggf. weitere

Das genaue Potenzial für jede erneuerbare Energiequelle variiert je nach Standort und den spezifischen Gegebenheiten vor Ort. Eine detaillierte Analyse der verfügbaren Ressourcen (Potenzialanalyse) im Isselburger Stadtgebiet ist daher wichtig, um das Potenzial für eine nachhaltige und klimaneutrale Wärmeversorgung in der kommunalen Wärmeplanung zu bestimmen.

7. Wie genau werden Gebäude und ihre individuellen Wärmebedarfe in die kommunale Wärmeplanung einbezogen?

Bei der kommunalen Wärmeplanung wird der Gebäudebestand in Isselburg umfangreich analysiert. Dabei werden Informationen über die Anzahl, Art, Nutzung und Größe der Gebäude sowie deren energetischen Eigenschaften gesammelt. Dies kann beispielsweise durch Bestandaufnahmen oder Datenbanken erfolgen. Anhand dieses Datensatzes wird eine Gesamtübersicht über den Wärme- und Energiebedarf des Gebäudebestandes erstellt.

8. Welche Daten werden für die Kommunale Wärmeplanung genutzt? Welche zusätzlichen Daten werden benötigt?

Es werden nur bereits vorhandene Daten genutzt, die nach dem Wärmeplanungsgesetz genutzt werden dürfen. Sie liegen öffentlichen Stellen sowie Behörden, den Energieversorgern und Schornsteinfegern vor, werden von den Unternehmen vor Ort abgefragt oder sind in öffentlich zugänglichen Registern enthalten und müssen von den Kommunen lediglich abgerufen und eingeholt werden.

Bürger*innen müssen selbst keine Daten an die planungsverantwortliche Stelle übermitteln. Eine persönliche Datenerhebung vor Ort ist ausgeschlossen. Alle erhobenen Daten unterliegen der strengen Datenschutzgrundverordnung.

Die Kommunen benötigen für die Erstellung einer Wärmeplanung grundsätzlich objektbezogene Daten. Durch die Erhebung der Daten von Gebäuden kann eine solide Grundlage für eine verlässliche Aussage, welche Gebiete sich für eine bestimmte Wärmeversorgungsart eignen, geschaffen werden. Diese Daten machen sichtbar, ob in bestimmten Teilgebieten ein besonderes Potenzial für Energieeinsparungen im Gebäudebereich besteht. Rechtliche Pflichten für den Gebäudeeigentümer sind damit nicht verbunden. Es geht bei der Wärmeplanung insgesamt darum, der Kommune einen Überblick darüber zu geben, wie die Wärmeversorgung innerhalb ihres Gebietes aktuell organisiert wird und welche Potenziale bestehen.

9. Welche rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen beeinflussen die kommunale Wärmeplanung?

Auf Bundesebene sind das Bundes‐Klimaschutzgesetz, das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sowie das Gebäude‐Energie‐Gesetz (GEG) besonders relevant. Hinzu kommen Vorgaben auf Landesebene, wie das Klimaschutzgesetz (KlimaG NRW), das Gesetz zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen (Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG) oder auch die jeweilige Landesbauordnung. Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit mehr als der Hälfte des Endenergiebedarfs verursacht die Wärmeversorgung derzeit einen wesentlichen Teil des Treibhausgasausstoßes in Deutschland.
Kommunen, Stadtwerke, Energieversorger und Gebäudeeigentümer benötigen eine Orientierung für ihre Investitionsentscheidungen. Je früher eine zukunftsweisende Entscheidung getroffen werden kann, desto kostengünstiger wird die zukünftige Energieversorgung für jeden Einzelnen. Der Wärmeplan ist demnach das strategische Planungsinstrument für die klimaneutrale Wärmeversorgung der Zukunft.

10. Wann startet die KWP für Isselburg und wann wird sie fertig sein?

Die kommunale Wärmeplanung für Isselburg ist Anfang des Jahres 2024 gestartet und wird voraussichtlich Ende September 2024bereits in der ersten Hälfte des Jahres 2025 abgeschlossen sein. Mit der Verabschiedung und Veröffentlichung des Wärmeplans ist im Jahr 2025 zu rechnen. Danach gilt es die Wärmeplanung in regelmäßigen Abständen, aktuelle alle 5 Jahre, fortzuschreiben.

11. Wie wird die kommunale Wärmeplanung für Isselburg finanziert?

Zum Projektstart war eine Finanzierung der KWP über Fördermittel im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, vertreten durch den Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, vorgesehen. Durch das Inkrafttreten des LWPG im Dezember 2024 ist die Fördermöglichkeit für alle Kommunen in NRW – und so auch für Isselburg – entfallen und auch bereits bewilligte Fördermittel wurden zurückgerufen. Abgelöst wurde diese Finanzierung durch einen Belastungsausgleich über ein sogenanntes „Konnexitätsverfahren“. Diesen erhält die Stadt Isselburg vom Land Nordrhein-Westfalen.

Stand 29.01.2025

31.01.2024