Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan (= vorbereitender Bauleitplan) ist für das gesamte Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art und der Bodenbenutzung nach den vorhersehbaren Bedürfnissen der Gemeinde (§ 5 Baugesetzbuch).
Der Flächennutzungsplan entwickelt sich aus dem Regionalplan Münsterland (http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/regionalplanung/regionalplan/index.html) und enthält hinreichend aussagekräftige Darstellungen im Rahmen eines städtebaulichen Gesamtkonzepts.
Der Flächennutzungsplan (Neuaufstellung und kleinräumliche Änderungen) wird in einem gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt. In diesem Verfahren werden sowohl die Bürger als auch Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Flächennutzungspläne bedürfen nach Beschlussfassung des Rates der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster als höhere Verwaltungsbehörde.
Im Flächennutzungsplan können u.a. insbesondere folgende Aspekte dargestellt werden:
- Bauflächen und Baugebiete
- Ausstattung des Gemeindesgebiets (Gemeinbedarfsflächen, z.B. Schulen)
- Verkehrsflächen
- Versorgungsanlagen
- Grün- und Wasserflächen
- Landwirtschaftliche Flächen sowie Waldflächen
- Natur- und Landschaftsflächen
Der Flächennutzungsplan enthält nun alle rechtskräftigen Änderungen bis einschließlich August 2018.
Isselburg FNP-Neubekanntmachung 31.08.2018 (PDF, 12 MB)
Aktuelle Bauleitplanverfahren und Änderungen des Flächennutzungsplanes finden Sie unter der Rubrik "Aktuelle Bauleitplanung".