Bauen und Planen
Der Begriff „Bauwesen“ umfasst alle Themen, die mit dem Bauen zu tun haben.
Das Baurecht beschäftigt sich mit der Gesamtheit der auf das Bauwesen bezogenen gesetzlichen Regelungen, beispielsweise
- das Bauplanungsrecht mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung,
- das Bauordnungsrecht mit der baulichen Gestaltung und Genehmigung einzelner Bauvorhaben oder
- und weitere Baunebengesetze (z.B. Denkmalschutzgesetz).
Die Akteure des Bauwesens sind
- der Bauherr,
- die Planer (Architekten und Fachingenieure),
- die ausführenden Unternehmen,
- die Bauleitung und Bauüberwachung sowie
- die Baugenehmigungsbehörden.
In dieser Rubrik finden Akteure des Bauwesens grundlegende Informationen rund um das Thema Bauen und Planen.
Auf wichtige privatrechtliche Aspekte des nebeneinander Wohnens verweist das Nachbarrecht (Nachbarrechtsgesetz NRW).
Aktuelle städtebauliche Planungen und Beteiligungsverfahren finden Sie im Bereich „Aktuelle Beteiligung“.