Abschriften Beglaubigung
Leistungsbeschreibung
Zur Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften gehören die amtliche Beglaubigung von
- Abschriften,
- Vervielfältigungen,
- Negativen,
- elektronischen Dokumenten und Ausdrucken elektronischer Dokumente sowie von
- Unterschriften und Handzeichen.
An unterscheidet zwischen amtlichen und öffentlichen Beglaubigungen. Eine öffentliche Beglaubigung kann durch einen Notar erfolgen, eine amtliche Beglaubigung durch eine andere landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Benötigt werden das Dokument, das beglaubigt werden soll sowie das Original.
Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Was sollte ich noch wissen?
Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus wenn:
- eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. das Jugendamt) erforderlich ist
- die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z.B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Vermessungs- und Katasterbehörden)