Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Für die Aufteilung von Gebäuden in Sondereigentum (Wohnungen und sonstiges Teileigentum) könne Sie die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen. Diese ist für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch nach dem Wohnungseigentumsgesetz notwendig.
Es kann grundsätzlich nur eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für sämtliche Gebäude auf einem Grundstück erteilt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mit dem unterschriebenen Antrag müssen Sie die Bauzeichnungen (Grundrisse aller Geschosse, Schnittzeichnung, Ansichten) entsprechend Baugenehmigung bzw. Bestand vorlegen.
Nutzungseinheiten sind in den Grundrissen durch arabische Ziffern fortlaufend zu nummerieren.
Die Zeichnungen müssen mindestens zweifach eingereicht werden. Im Antrag ist die präzise Grundstücksbezeichnung (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundbuch vom ...... Blatt ......) anzugeben.