Weitere Maßnahmen zur Eindämmung
Auf Weisung des Landes NRW ordnet die Stadt Isselburg in enger Abstimmung mit dem Kreis Borken und allen Kommunen des Kreises Borken weitere Maßnahmen an, um die weitere Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
Diese neu angeordneten Maßnahmen treten ab morgen (19.03.2020) in Kraft.
Neben dem grundsätzlich schon bestehenden Verbot für Veranstaltungen aller Art sind hierbei vor allem zu nennen:
1. Alle Kneipen, Cafés, Restaurants oder sonstige Speisegaststätten sind zu schließen.
Lediglich ein reiner Abhol- oder Lieferdienst ist zulässig.
2.Ebenfalls sind Fahrschulen, Reisebusreisen und Frisörgeschäfte zu schließen.
3.Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind zu unterlassen. Dies gilt auch für jeglichen Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.
4. Alle Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen mit Ausnahme vom Einzelhandel für
- Lebensmittel,
- Wochenmärkte,
- Getränkemärkte,
- Apotheken,
- Sanitätshäuser,
- Drogerien,
- Tankstellen,
- Banken und Sparkassen,
- Poststellen,
- Reinigungen,
- Zeitungsverkauf,
- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte.
Dienstleister und Handwerker können Ihrer Tätigkeit weiter nachgehen.
5. Für einige Verkaufsstellen des vorgenannten Ausnahmen ist die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 – 18 Uhr gestattet; dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.
6. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt.
Die Stadt Isselburg wird die entsprechende Allgemeinverfügung auf Ihren Internetseiten veröffentlichen und damit auch zum Download bereitstellen.
Allgemeinverfügung ab 19.03.2020 (PDF, 327 kB)
Allgemeinverfügung KitaIII ab 19.03.2020 (PDF, 84 kB)
Allgemeinverfügung SchuleIII ab 19.03.2020 (PDF, 84 kB)
Allgemeinverfügung Betretungsverbot SGB XI_Werkstätten_180320 (PDF, 101 kB)
Anlage1-Bedarfsabfrage (PDF, 341 kB)
Anlage2-BescheinigungArbeitgeber (PDF, 1.3 MB)