Vortrag Erbrecht in Patchworkfamilien
Es gibt immer mehr Ehen bzw. Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften, in denen Kinder aus vorangegangenen Beziehungen aufwachsen. Es besteht dann zwar häufig eine
Eltern-Kind-Beziehung auch zu dem Stiefelternteil, aber erbrechtlich werden leibliche oder adoptierte Kinder anders behandelt als Stiefkinder. Letztere gehen bei gesetzlicher Erbfolge grundsätzlich leer aus. Dies ist häufig nicht gewollt.
Der Vortrag gibt einen Überblick über verschiedene Patchwork Konstellationen und erbrechtliche Regelungsmöglichkeiten. Nur durch eine ausdrückliche erbrechtliche Regelung können zufällige Erbfolgen vermieden werden. Referentin: Gudula Kruse, Rechtsanwältin
Bitte melden Sie sich zu dem Vortrag spätestens bis zum 15.01.2019 an unter Tel. 02874/911-66. Die Teilnahme ist kostenfrei.