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13.02.2017

Volksbegehren G9 - Abitur nach 13 Jahren

In Nordrhein-Westfalen läuft seit dem 5. Januar 2017 das Volksbegehren "G9 jetzt in NRW". Ziel des Volksbegehrens ist die Rückkehr zu einer Regelschulzeit mit Abitur nach neun Jahren in der Sekundarstufe II.

Seit dem Jahr 2005 wurde in Nordrhein-Westfalen die Schulzeit an Gymnasien (zum zweiten Mal nach 1936) auf acht Jahre gekürzt. Dies ist das so genannte G8 oder Turbo-Abi nach Klasse 12.

 

Da die Zahl der sogenannten Jahreswochenstunden am Gymnasium deutschlandweit festgelegt ist (265), haben Schüler am G8-Gymnasium durchschnittlich 33,1 Stunden Unterricht in der Woche. Bis zum Jahr 2013 waren es beim Abitur nach 13 Jahren 29,4 Schulstunden. Damit hatten die Kinder in den Klassen 5 bis 10 im Allgemeinen sechs Stunden Unterricht am Tag, so dass sie gegen 13:20 Uhr die Schule verlassen konnten. Mit dem Turbo-Abi wurde außerdem die 7. Unterrichtsstunde verboten und durch eine 60-minütige Pause ersetzt, so dass der Unterricht an den meisten Gymnasien in der Klasse 6 an einem Tag und ab Klasse 7 an zwei Tagen in der Woche erst um 15:50 Uhr endet.

Bereits im Jahr 2012 habe eine repräsentative EMNID-Umfrage gezeigt, dass 79 Prozent der Eltern eine Rückkehr des Gymnasiums zu G9 und eine Verringerung der Wochenstundenzahl wünschen, argumentieren die Initiatoren des Volksbegehrens.

Am 29. November 2016 hatten die Initiatoren des Volksbegehrens gut 3.000 Unterschriften für den Antrag auf Zulassung des Begehrens beim Innenministerium des Landes NRW eingereicht. Die Landesregierung sieht das Volksbegehren als zulässig an. Seit dem 5. Januar 2017 läuft die Unterschriftensammlung. Für eine Behandlung im Landtag müssen sich binnen eines Jahres mindestens 1,1 Millionen stimmberechtigte Bürger aus NRW in die Unterschriftenlisten eintragen. Lehnt der Landtag das Volksbegehren ab, kommt es zum Volksentscheid. Für einen Erfolg des Volksbegehrens muss die Abstimmungsmehrheit hier mindestens 15 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen.

Genauere Infos zur Stimmabgabe finden Sie in unserer Rubrik "Dienstleistungen von A-Z" unter dem Thema Wahlen, oder im Schnellzugriff unter dem Titelbild Volksbegehren G9 .