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23.03.2020

Unterstützung für Unternehmen

Am Sonntagmittag (22. März 2020) hat die nordrhein-westfälische Landesregierung in einer außerordentlichen Kabinettsitzung die rechtlichen Grundlagen für den am vergangenen Donnerstag (19. März 2020) angekündigten NRW-Rettungsschirm geschaffen. Die Landesregierung bewilligt die Bereitstellung von bis zu 25 Milliarden Euro für die Bewältigung der Corona-Krise. Damit werden die direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise finanziert.

„Wir befinden uns alle in einer wahrhaft außergewöhnlichen Extremsituation und sehen uns plötzlich Aufgaben und Problemen gegenüber, die wir uns vorher kaum vorstellen konnten. Mit unserem NRW-Rettungsschirm wollen wir den Zusammenbruch vieler Firmen vermeiden und viele Arbeitsplätze und ganze Erwerbsbiographien von Familien retten“, so Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen. „In der aktuellen Situation kommt es darauf an, schnell und unbürokratisch zu handeln.“

Bereits am kommenden Dienstag wird sich der Landtag in einer Sondersitzung mit dem Gesetzespaket des Kabinetts befassen. Vorgesehen ist die Verabschiedung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens (NRW-Rettungsschirmgesetz), flankiert von einem Nachtragshaushaltsgesetz für das Jahr 2020. Hierfür werden sämtliche Lesungen und die Einbeziehung des Haushalts- und Finanzausschuss an einem Tag abgehalten.

Folgende Eckpunkte sind als Sofortmaßnahmen in dem Gesetzespaket des Kabinetts vorgesehen um Unternehmen zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern:

  • Hilfen für die Wirtschaft durch Erleichterung von Kreditaufnahmen (NRW-Rettungsschirmgesetz): Der Bürgschaftsrahmen zur Wirtschaftsförderung wird um 4,1 Milliarden Euro auf 5 Milliarden Euro ausgeweitet. Der Rahmen für Gewährleistungen und Rückbürgschaften wird um 900 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro erhöht.
  • Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, gegenüber der NRW.BANK eine globale, einmalig nutzbare Haftungsfreistellung aus dem NRW.BANK-Programm Universalkredit bis zu einer Höhe von 5 Milliarden Euro zu übernehmen.
  • Hilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige (NRW-Rettungsschirmgesetz): Die Gewährung von Soforthilfen in Ergänzung zu Bundesprogrammen für die betroffenen Gruppen aus Haushaltsmitteln wird ermöglicht.
  • Kreditaufnahme und Verausgabung der Mittel (Nachtragshaushalt 2020): Die Kreditaufnahme für das Sondervermögen erfolgt in Tranchen in Abhängigkeit von den benötigten Ausgaben. Die im Rahmen der Einzelmaßnahmen betroffenen Ressorts verausgaben die Mittel über ihre Einzelpläne. Die von der Landesregierung vorgesehen Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags, sofern die Zustimmung im Hinblick auf ihre Dringlichkeit und Eilbedürftigkeit der Ausgaben rechtzeitig erreicht werden kann.

Weitere Maßnahmen werden folgen. „Es geht bei diesem Paket um die Bewältigung aller direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise. Deshalb haben wir es bewusst breit aufgestellt. Niemand weiß, welche Herausforderungen noch auf uns zukommen“, so Minister Lienenkämper.