Stallpflicht für Geflügel
Kreis Borken ordnet Stallpflicht für Geflügel in Risikogebieten an - Entsprechende Vorgaben des Landes NRW zur Vermeidung der Geflügelpest liegen jetzt vor
Das Land NRW hat zur Vermeidung der Geflügelpest Vorgaben zur Aufstallung von Geflügel in bestimmten Gebieten gemacht – das betrifft auch einige Bereiche des Kreises Borken. Daher ordnet der Kreis Borken für folgende „Risikogebiete“ innerhalb des Kreisgebietes die Aufstallung von Geflügel an: • alle Ortsteile der Stadt Isselburg, • Naturschutzgebiet Amtsvenn – Hündfelder Moor (in Ahaus und Gronau),• Naturschutzgebiet Heubachwiesen (Reken) und • Naturschutzgebiet Zwillbrocker Venn (Vreden).Die Stallpflicht gilt ab Dienstag, 15. November 2016. In den dortigen Geflügelhaltungen sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) ausschließlich in geschlossenen Ställen oder in besonders geschützten Vorrichtungen unterzubringen. Solche volierenartigen Vorrichtungen müssen aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bestehen und mit einer das Eindringen von Wildvögeln verhindernden Seitenbegrenzung versehen sein.
Hintergrund für die Anordnung der Aufstallung sind mehrere Infektionen von Wildvögeln und Nutzgeflügelbeständen mit der sogenannten Geflügelpest in Schleswig-Holstein sowie positive Befunde bei Wildvögeln in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat das Risiko der Einschleppung des Geflügelvirus aus der Wildvogelpopulation in Hausgeflügelbeständen als hoch eingestuft. Aufgrund dessen hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen angeordnet, dass Geflügel in ausgewiesenen Risikogebieten aufzustallen ist. Die wirkungsvollste Maßnahme, um Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden, ist die Aufstallung.
Nähere Informationen gibt es beim Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/gefluegelpest.