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24.03.2020

Soforthilfen für Kleinunternehmen

Soforthilfen für Kleinunternehmen: Nordrhein-Westfalen ergänzt Zuschüsse des Bundes, um Engpässe in Betrieben mit zehn bis 50 Mitarbeitern zu überbrücken.

Um kleinen und mittleren Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständigen und Freiberuflern in der Corona-Krise zu helfen, hat die Bundesregierung heute umfangreiche Hilfen beschlossen. Die Landesregierung begrüßt diese schnellen Maßnahmen, um Kleinunternehmen durch direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro (bis fünf Mitarbeiter) und 15.000 Euro (bis zehn Mitarbeiter) zu unterstützen. Nordrhein-Westfalen wird diese Corona-Soforthilfen schnellstmöglich an die Unternehmen weiterreichen. Darüber hinaus plant die Landesregierung das Sofortprogramm des Bundes aufzustocken und zusätzlich Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro zahlen. Eine entprechende Vorlage werden Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper dem Kabinett morgen vorstellen. Wirtschafts-und Digitalminister Andreas Pinkwart: „Die kleinen und mittleren Unternehmen spielen eine Schlüsselrolle in der nordrhein-westfälischen Wirtschaft. Nahezu die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist in diesen Betrieben beschäftigt. Deshalb begrüßen wir die umfassenden Hilfen, die der Bund für KMU und Solo-Selbstständige nun bereitstellt. Wir wollen darüber hinaus die Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten durch direkte Zuschüsse vor Finanzierungsengpässen bewahren und die Voraussetzungen schaffen, dass sie ihr bewährtes Personal behalten können. Nur so können sie nach der Krise am Aufschwung teilhaben.“ Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen, fügte hinzu: „Wir werden den NRW-Rettungsschirm nach Beschlussfassung durch den Landtag nut-zen, um die heimische Wirtschaft mit ihren vielen Kleinen und Mittleren Unternehmen und damit auch deren Arbeitsplätze und Aufstiegschancen so gut wie möglich durch die Krise zu bringen. Es geht darum, dass denen schnell und vor allem unbürokratisch geholfen werden kann, die diese Hilfe nun dringend benötigen. Ohne Mitnahmeeffekte und falsche Anreize.

“Zurzeit läuft die Abstimmung mit dem Bund über die Programmrichtlinien und das Antragsverfahren. Das Land wird die Öffentlichkeit nach dem Kabinettbeschluss informieren. Das Land stellt darüber hinaus den Unternehmen umfangreiche Angebote zur Liquiditätssicherung zur Verfügung. Dazu zählen:

  • Bürgschaften: In Nordrhein-Westfalen stehen die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro pro Unternehmen) und das Lan-desbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) bereit, um Kre-dite zu besichern. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.
  • Steuerstundungen: Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft-und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft-und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest Möglich aus. Für Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung.
  • Entschädigungen für Quarantäne: Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot, z.B. Quarantäne, ausgesprochen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzah-lung von Löhnen und Gehältern bei den Landschaftsverbän-den Rheinland und Westfalen-Lippe beantragen.
  • Beteiligungskapital für Kleinunternehmen: Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro). Richtet sich an kleine Unternehmen, Gründungen und spezielle Zielgruppen (u.a. Unternehmen, die ausbilden sowie Gründungen aus der Arbeitslosigkeit).

Eine Übersicht der Finanzierungs-Instrumente für alle Unternehmen und die entsprechenden Ansprechpartner finden Sie auf unserem laufend aktualisierten Informationsportal: www.wirtschaft.nrw/corona 

Eckpunkte Corona Soforthilfe (PDF, 191 kB)