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12.07.2016

Soforthilfe für Starkregengeschädigte

Der Kreis Borken informiert

Nach Unwetter: Land stellt weitere Mittel für Soforthilfe bereit. Vom Starkregen geschädigte Privatleute, Kleingewerbebetriebe und Landwirte können Anträge beim Kreis einreichen.

Am letzten Juni-Wochenende hatte erneut ein heftiges Unwetter den
Kreis Borken getroffen. Das Land wird dazu weitere Mittel für die
Soforthilfe zur Milderung von Notständen bereitstellen. Hierüber hat
das Land den Kreis Borken nun unterrichtet.
Zwischen dem 23. und 27. Juni waren zahlreiche Kommunen des
Kreises von Starkregen und Überschwemmungen betroffen. Unter
bestimmten Voraussetzungen können für Privathaushalte,
Kleingewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe Soforthilfen
gewährt werden. Landrat Dr. Kai Zwicker ist erleichtert über die
Entscheidung des Landes. „Ich hatte mich unmittelbar nach dem
Unwetter im persönlichen Gespräch bei Innenminister Jäger dafür stark
gemacht“, betonte der Landrat. „Das ist eine wichtige und notwendige
Unterstützung für die betroffenen Menschen und Betriebe.“
Die Soforthilfe ist für Betriebe und Privatleute aus folgenden
Kommunen vorgesehen:
- Bocholt
- Borken
- Gescher
- Gronau
- Heek
- Isselburg
- Legden
- Raesfeld
- Rhede
- Stadtlohn
- Südlohn
- Velen

Weitere Infos und Anträge

Die Auswahl der Kommunen erfolgte seitens des Landes, auf
Grundlage von Niederschlagsmengen, Einsatzhäufigkeit der
Rettungsdienste und Feuerwehren sowie Überflutungen aus
Flussläufen.
Anträge dazu nimmt – wie bereits bei der Soforthilfe für Schäden des
Unwetters Anfang Juni – der Kreis Borken, Fachbereich Natur und
Umwelt, Burloer Straße 93, 46325 Borken, bis zum 31.07.2016
entgegen.
Die entsprechenden Antragsformulare stehen unter
www.kreis-borken.de/soforthilfe zum Abruf bereit. Während der
üblichen Dienstzeiten gibt es zudem unter der Telefonnummer
02861/82-1436 weitergehende Informationen. E-Mails sind zu richten
an soforthilfe-starkregen@kreis-borken.de.

Wie der Kreis Borken weiter mitteilt, geht es um Schäden, die in den
zwölf genannten Kommunen zwischen dem 23. und 27. Juni 2016
entstanden sind.
Antragsteller können sein:

- Privathaushalte mit einem nicht versicherbaren Schaden von mindestens 5.000 Euro und

- Kleingewerbebetriebe (dazu zählen auch landwirtschaftliche Betriebe)
mit bis zu 10 Beschäftigten, denen ein nicht versicherbarer Schaden
von mindestens 10.000 Euro entstanden ist.

Ausreichend ist im Antragsverfahren die Zusicherung der Betroffenen,
dass ihnen Schäden mindestens in entsprechender Höhe entstanden
sind, eine Versicherung des Schadensfalles nicht möglich war und die
beantragten Sofortmittel zur Schadensbeseitigung verwendet werden.
Die Soforthilfe beläuft sich für Privathaushalte je nach Haushaltsgröße
auf 1.000 bis 2.500 Euro (Ein- bis Zwei-Personen-Haushalt: 1.000
Euro; pro weitere Person: 500 Euro; maximal 2.500 Euro). Für
Kleingewerbetreibende und Landwirte mit bis zu zehn Beschäftigten
beträgt die Soforthilfe 5.000 Euro. Die Hilfen werden über den Kreis
Borken ausgezahlt. Die Beantragung der Soforthilfe muss bis
spätestens zum 31.07.2016 erfolgen.

Katastrophenalarm im Kreis Borken

Landrat Dr. Kai Zwicker hatte nach den heftigen Unwettern und
langanhaltendem Starkregen am Vormittag des 24.06.2016 wegen des
hohen Koordinierungsbedarfs und der vielen Einsatzorte
Katastrophenalarm ausgelöst und bis zum Vormittag des 27.06.2016
aufrechterhalten. Insgesamt gab es infolge des Unwetters kreisweit
rund 1.800 Einsätze, mehr als 2.100 Kräfte von Hilforganisationen,
Feuerwehr und Polizei waren im Einsatz, nicht nur aus dem
Kreisgebiet, sondern aus dem gesamten Land. Landrat Dr. Kai Zwicker
hatte sich bei Innenminister Ralf Jäger und zudem im Gespräch mit
Regierungspräsident Dr. Reinhard Klenke sowie
Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller für eine Ausweitung der
Soforthilfen stark gemacht. Dr. Zwicker: „Angesichts der Lage und der
großen Schäden in den Kommunen unseres Kreises ist es mir ein
wichtiges Anliegen, dass die Betroffenen Unterstützung erhalten.