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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Rathaus Minervastraße

Mo., Di., Do. und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Mo. und Do. 14:00 - 16:00 Uhr


Verwaltungsstandort Hüttenstraße

Mo., Di., Do. und Fr.  08:30 - 12:30 Uhr
Mo. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr

Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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02.07.2022

Neues zum Bürgertest

Nordrhein-Westfalen unterstützt Bürgerinnen und Bürger und Teststellen, um Corona-Tests unkompliziert abzuwickeln

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Das Bundesgesundheitsministerium hat die Coronavirus-Testverordnung des Bundes am 29. Juni 2022 neu gefasst. Das Bundesgesundheitsministerium hat hierzu auf seiner Internetseite unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html  eine FAQ-Liste veröffentlicht. Diese lässt allerdings einige Fragen offen, insbesondere auch, wie Bürgerinnen und Bürger ihren Anspruch auf Bürgertestungen rechtssicher und praktikabel belegen können.

Das Bundesgesundheitsministerium hat nun auf Nachfrage gegenüber dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium erklärt, dass Testpersonen zum Berechtigungsnachweis gegenüber den Teststellen auch eine Eigenerklärung verwenden können.

Zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales daher eine Mustererklärung entwickelt, die Testpersonen ausfüllen und in der Teststelle vorlegen können. Alternativ können Teststellen diese Formulare in ihren Anmeldungsportalen zur Verfügung stellen. Das Formular kann unter https://www.mags.nrw/coronavirus-tests  heruntergeladen werden. Es handelt sich hierbei ausdrücklich um eine Handlungshilfe und nicht um ein offizieles Dokument, das Teststellen akzeptieren oder verwenden müssen.

Wichtig ist, dass Testpersonen beim Ausfüllen wahrheitsgemäße Angaben machen und – soweit möglich – Unterlagen zum Beleg (insbesondere positiver Schnelltest oder PCR-Test bei der Freitestung, ärztliches Zeugnis bei Impfhindernis, rote Corona-Warn-App) in der Teststelle vorlegen.

Ergänzender Hinweis des Kreises Borken:

Die Mustererklärung des MAGS, die Testpersonen ausfüllen und in der Teststelle vorlegen können, steht ab sofort auch auf der Internetseite des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/testen  zur Verfügung.

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 855-5.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Telefon 0211 855-3118.