Neues in der Betreuungsverordnung
Seit dem 16.03.2020 gilt ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte).
Eine neue Verordnung (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO), die vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgefertigt wurde und am
Montag in Kraft getrreten ist, sieht ab dem 27. April 2020 auch für Alleinerziehende, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, sowie deren Kinder eine Ausnahme vom Betretungsverbot vor, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts – organisiert werden kann. Es besteht damit für diese Alleinerziehenden ein Anspruch
auf Kindertagesbetreuung für ihr Kind, bzw. für ihre Kinder.
Voraussetzungen sind der schriftliche Nachweis des Arbeitgebers zu Umfang und Lage der Arbeitszeiten oder bei Abschlussprüfungen der schriftliche Nachweis der
Schule oder Hochschule sowie eine Eigenerklärung der Alleinerziehenden, dass die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann.
Entsprechende Muster können auf der Homepage des MKFFI oder auch auf der „Corona-Seite“ der Stadt Isselburg abgerufen werden.
Das Ministerium appelliert gleichwohl an alle Eltern, Kinder weiter nur dann betreuen zu lassen, wenn dies wirklich nicht anders geht.
CoronaBetrVO_SchuleKita_10.11..2020 (PDF, 113 kB)
CoronaBetrVO Bescheinigung Abschlussprüfung für Alleinerziehende (PDF, 140 kB)
CoronaBetrVO Bescheinigung Arbeitgeber für Alleinerziehende (PDF, 141 kB)