Neue Corona-Risikogebiete
Zu diesen Risikogebieten zählen nun auch die niederländischen Provinzen Noord-Holland und Zuid-Holland. Wichtig, für Rückkehrer aus diesem Gebiet gilt die aktuell geltende Coronaeinreiseverordnung des Landes NRW.
"Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor
Einreise in einem Risikogebiet nach Absatz 3 aufgehalten haben, sind verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet nach Absatz 3 hinzuweisen."
Die aktuelle und vollständige Coronaeinreiseverordnung, sowie die aktuellen Risikogebiete finden Sie hier:
CoronaEinreise Verordnung 06.11.2020 (PDF, 103 kB)
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html