Neue Corona Online-Services
Kontaktperson vergessen anzugeben? Selber Kontaktperson? Rote "Corona-Warn-App"? - Neue digitale Online-Services für Bürgerinnen und Bürger zum Coronavirus auf der Internetseite der Kreisverwaltung
Das Gesundheitsamt des Kreises Borken setzt bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie neue digitale Online-Services ein: Bürgerinnen und Bürger können ab sofort drei neue Formulare auf der Internetseite der Kreisverwaltung abrufen:
1. Risikobegegnung "rote-Meldung" in der Corona-Warn-App
2. Meldung weitere(r) Kontaktperson(en)
3. Meldung eines Kontaktes zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person
Für alle Formulare gilt: Der Personenkreis, an den sich das jeweilige Formular richtet, ist im Vorfeld beschrieben. Bürgerinnen und Bürger sollen die Formulare nur dann nutzen, wenn die Beschreibung auf sie zutrifft. Die drei Online-Services stehen im Internet auf www.kreis-borken.de/coronameldung zur Verfügung.
Risikobegegnung "rote-Meldung" in der Corona-Warn-App:
Dieser Online-Service richtet sich an Personen, die eine Warnung über eine Risikobegegnung (rote Farbe, "erhöhtes Risiko") in der Corona-Warn-App bekommen haben.
Meldung weitere(r) Kontaktperson(en):
Das Formular ist für Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf das Coronavirus getestet sind und bereits Kontakt mit dem Gesundheitsamt hatten, jedoch noch weitere – bisher nicht angegebene – Kontaktpersonen aus ihrem Umfeld nachmelden möchten. Wichtig ist hier, dass nur Kontaktpersonen der Kategorie I relevant sind. Dazu zählen Personen, die zu nachweislich Infizierten für einen Zeitraum von mehr als 15 Minuten und mit einem Abstand von unter 1,50 m Kontakt hatten. Von entscheidender Bedeutung ist zudem, ob bei dem Kontakt von einem, beiden oder niemandem eine "Mund-Nase-Bedeckung" getragen wurde. Wichtig zu wissen ist außerdem, ob der Kontakt im Freien oder drinnen stattfand und wie lange er zurückliegt. Die genaue Definition dafür gibt es auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts auf www.rki.de .
Meldung eines Kontaktes zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person:
Dieser Online-Service steht für Personen, die engen Kontakt mit einer nachweislich an COVID-19 erkrankten Person hatten, jedoch innerhalb weniger Tage nach Bekanntwerden noch nicht durch das Gesundheitsamt kontaktiert wurden, zur Verfügung. Wichtig ist auch hier, dass dies nur bei Kontaktpersonen der Kategorie I erforderlich ist. Dazu zählen Personen, die zu nachweislich Infizierten für einen Zeitraum von mehr als 15 Minuten und mit einem Abstand von unter 1,50 m Kontakt hatten. Von entscheidender Bedeutung ist zudem, ob bei dem Kontakt von einem, beiden oder niemandem eine "Mund-Nase-Bedeckung" getragen wurde. Wichtig zu wissen ist außerdem, ob der Kontakt im Freien oder drinnen stattfand und wie lange er zurückliegt. Die genaue Definition dafür gibt es auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts auf www.rki.de .
Nachdem die Bürgerinnen und Bürger eines der Formulare mit den entsprechenden Daten ausgefüllt und abgeschickt haben, wird eine Eingangsbestätigung angezeigt. An dieser Stelle kann die abgesetzte Meldung bei Bedarf abgespeichert werden. Wichtig: Es wird keine Bestätigung per E-Mail versandt. Nach Eingang des jeweiligen Formulars setzt sich das Gesundheitsamt zeitnah mit den Betroffenen in Verbindung.