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12.09.2016

Münsterlandkarte im Kreis Borken

Einführung des elektronischen Bezahlverfahrens für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im gesamten Kreis Borken

Seit 2011 wird das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche aus Familien, die Sozialleistungen, einen Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, im Kreis Borken umgesetzt. Über dieses Paket werden beispielswiese gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Lernförderung oder Schülerbeförderung unterstützt. Bisher werden die Leistungen überwiegend in Form von Gutscheinen oder Direktzahlungen gewährt. Um den Zugang zu den Leistungen für die berechtigten Kinder und Eltern noch einfacher zu gestalten, führen die Städte und Gemeinden im Kreis Borken gemeinsam mit der Kreisverwaltung schrittweise die Münsterlandkarte ein. Mit dieser Karte können die berechtigten Kinder bei den Anbietern ganz einfach und unbürokratisch die Leistungen in Anspruch nehmen.

Umstellung im Kreis Borken erfolgt schrittweise

Mit der Münsterlandkarte wird für die Leistungsanbieter die Abrechnung ebenfalls sehr vereinfacht. Letztlich profitieren auch die Städte und Gemeinden im Kreis von einem deutlich verringerten Aufwand für die bisher sehr aufwendige Abrechnung der Leistungen. Die Kreise Steinfurt und Warendorf sowie die Stadt Münster setzen die Karte bereits seit 2015 ein und berichten positiv. Im Kreis Borken erfolgt die Umstellung schrittweise.Der Startschuss fiel bei der Stadt Borken, die als Pilotanwender zum 01. April 2016 die Karte eingeführt hat.Es folgten die Gemeinden Heiden, Raesfeld, Reken und Südlohn sowie die Stadt Velen. Dort fand die Umsetzung des Projektes über den Sommer statt, sodass seit dem neuen Schuljahr 2016 über die Münsterlandkarte abgerechnet wird. Die Vorbereitungen für die letzte Einführungsphase haben bereits begonnen. Im vierten Quartal 2016 werden die Städte Ahaus, Bocholt, Gescher, Gronau, Isselburg, Rhede, Stadtlohn und Vreden sowie die Gemeinden Heek, Legden und Schöppingenauf die Münsterlandkarte umstellen.Die Abwicklung von Bildung und Teilhabe wird mit dem neuen System künftig kreisweit einheitlich erfolgen, da sich alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden für das elektronische Zahlverfahren entschieden haben.

Wer ist Empfangsberechtigt?

Die Münsterlandkarte wird durch die Ortsbehörden direkt an leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche ausgehändigt und mit einem virtuellen Guthaben aufgeladen. Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien im Leistungsbezug nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG und aus Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Die „Bezahlung“ der Leistungen beim Anbieter erfolgt mit Hilfe der Karte. Genutzt wird das System für die Abrechnung von eintägigen Ausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten, gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung sowie Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe.Ausführliche Informationen zum gesamten System gibt es unter www.kreis-borken.de/muensterlandkarte. Die betroffenen Kinder, Eltern und Leistungsanbieter werden frühzeitig durch die Ortsbehörden informiert.