Lockerungen für Veranstaltungen
Das Land NRW lockert die Einschränkungen für Großveranstaltungen - Karnevalssitzungen sind ausdrücklich ausgenommen
Nach dem Beschluss der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder zu einheitlichen Regelungen für überregionale Großveranstaltungen hat die nordrhein-westfälische Landesregierung die Corona-Schutzverordnung in Bezug auf überregionale Großveranstaltungen wie Fußballspiele angepasst. Damit dürfen an Veranstaltungen unter freiem Himmel maximal 10.000 Zuschauende teilnehmen, die Auslastungsgrenze liegt bei 50 Prozent der Höchstkapazität. In Innenräumen liegt die Auslastungsgrenze bei 30 Prozent, maximal dürfen hier 4.000 Zuschauende dabei sein. Gleichzeitig müssen Zuschauende dann jedoch in allen Bereichen mindestens eine medizinische Maske tragen und es gilt die 2G+-Regel.
Karnevalsveranstaltungen in Innenräumen sind ausdrücklich ausgenommen aus der neuen Regelung.
Mehr Infos: www.land.nrw