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06.01.2021

Lockdown verlängert

Bitte beachten Sie das die Vorgaben für das Land NRW eventuell abweichen können ! Sobald die neue Corona-Schutzverordnung für das Land NRW verfügbar ist, werden wir diese hier abbilden. Hier zunächst die allgemeinen Maßnahmen, die vom Bund und den Ländern beschlossen wurden.

Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich darauf verständigt, die geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu verlängern und teilweise auch zu verschärfen. Nach den Beratungen betonte die Bundeskanzlerin, dass es Ziel bleibe, die 7-Tage-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken. So sollen die Gesundheitsämter wieder in die Lage versetzt werden, die Infektionsketten nachzuvollziehen.

Auf Grund der zurückliegenden Feiertage werde es erst ab dem 17. Januar eine klare Datenlage über die wirkliche Inzidenz in Deutschland geben, erklärte Merkel. Darauf habe der Präsidenten des Robert-Koch Instituts bei einer gestrigen Expertenanhörung hingewiesen. Schon jetzt seien die Zahlen sehr hoch und mit der Mutation des Virus, die man nun aus Großbritannien kenne, entstehe noch einmal eine neue, besondere Lage.

Einschneidenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie

Einige Krankenhäuser seien aufgrund des Infektionsgeschehens "sehr stark in Grenzsituationen geraten", so Merkel. Um eine Überlastung des Gesundheitssystem zu verhindern, habe man deshalb weitreichende Beschlüsse gefasst. Die geltenden Regelungen würden bis zum 31. Januar verlängert und zum Teil verschärft.

"Wir fordern alle Bürgerinnen und Bürger auf, die Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken. Und wir werden private Zusammenkünfte nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestatten", betonte die Kanzlerin nach den Beratungen. Man sehe sich zu dieser Maßnahme genötigt, auch wenn man wisse, dass sie hart sei.

Darüber hinaus haben sich Bund und Länder zu einer weiteren möglichen Maßnahme in Landkreisen mit einer Inzidenz von mehr als 200 entschieden - nämlich zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort herum, sofern kein triftiger Grund vorliege. "Insbesondere haben wir hier im Blick, dass tagestouristische Ausflüge keinen triftigen Grund darstellen , betonte Merkel.