Link zu Soforthilfen
Um den Schaden für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Sofortprogramm aufgelegt. Die Landesregierung NRW reicht das Bundespaket 1:1 weiter und hat die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erweitert.
Ab Freitag, den 27.03.2020 ist eine (ausschließlich) elektronische Antragstellung ab voraussichtlich 12:00 Uhr hier möglich: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 .
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken unterstützt Unternehmen bei der Antragstellung und weiteren Fragen und hat dafür ihr Berater-Team aufgestockt: Tel. 02561/97999-0.
Wer kann Zuschüsse erhalten? Die Soforthilfen im Überblick:
Kleinunternehmen, Freiberuflern und Solo-Selbständigen werden über die Corona-Soforthilfe-Programme zur Vermeidung finanzieller Engpässe in den folgenden drei Monaten Zuschüsse jeweils als Einmalzahlung gewährt:
Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten:
• Einmalzahlung von 9.000 € für 3 Monate
Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten:
• Einmalzahlung von 15.000 € für 3 Monate
Selbstständige und Unternehmen mit 10 bis zu 50 Beschäftigten:
• Einmalzahlung von 25.000 € für 3 Monate
Die Bestimmung der Zahl der Beschäftigten erfolgt über sogenannte Vollzeitäquivalente. Der Berechnungsschlüssel sowie alle weiteren Voraussetzungen und Musteranträge sind hier nachzulesen: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 .
Erste Zusagen sollen bereits Anfang der kommenden Woche und erste Auszahlungen Ende der kommenden Woche vorliegen. Der Bewilligungsbescheid wird elektronisch zugestellt. Eine Auszahlung für Antragsberechtigte ist auch bei einer späteren Antragstellung innerhalb der Frist bis 30. April 2020 möglich.
Weitere aktuelle Informationen finden Sie hier:
https://www.wfg-borken.de/betriebsberatung/corona_news/
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft möchte außerdem einige Webinar-Angebote aufmerksam machen.