05.05.2017
Landtagswahl 2017 - Sonderöffnungszeiten
Am Sonntag, dem 14. Mai 2017 geben die wahlberechtigten in Nordrhein-Westfalen ihre Stimme zur Landtagswahl ab.
Wer einen Wahlscheinantrag stellen möchte, kann von den Sonderöffnungszeiten Gebrauch machen.
Anlässlich der Landtagswahl ist das Wahlamt (Hüttenstraße 33 - 35, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 05) wie folgt besetzt:
Freitag, 12.05.2017 von 8.30 Uhr durchgehend bis 18.00 Uhr
Samstag, 13.05.2017 von 8.30 Uhr durchgehend bis 12.30 Uhr
Sonntag, 14.05.2017 ab 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr zur Entgegennahme von Wahlscheinanträgen.
Sollte die Haupteingangstür verschlossen sein, nutzen Sie bitte die Schelle an der Eingangstür!