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Mo., Di., Do. und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
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Verwaltungsstandort Hüttenstraße

Mo., Di., Do. und Fr.  08:30 - 12:30 Uhr
Mo. 14:00 - 16:00 Uhr
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28.08.2020

Kommunalpolitik sorgt sich um örtliche Vereine

Das Coronavirus hat nicht nur die Arbeitssituation der Menschen durcheinander gebracht, sondern es hat auch die Vereine fest im Griff. Ganz gleich ob Musik, Sport, Kunst, Theater oder Kultur, alle Vereine konnten und können auch weiterhin ihr Vereinsleben in den vergangenen Monaten nicht in gewohnter Weise führen.

Veranstaltungen fallen aus oder dürfen nur unter Beachtung strenger Hygieneauflagen durchgeführt werden. Den Vereinen entfallen wichtige Einnahmen, zudem kommen weitere Ausgaben durch die Einhaltung von Hygieneauflagen auf sie zu. Viele Vereine bringt dies in eine finanzielle Notlage. Die Kommunalpolitiker in der Stadt Isselburg sorgen sich sehr um die örtlichen Vereine und haben die Stadtverwaltung gebeten, allen Vereinen Unterstützung bei der Bewältigung dieser Krise anzubieten. Diese Unterstützung könnte beispielsweise darin bestehen, dass die Vereine bei der Beantragung von Hilfen oder bei Fragestellungen zur Umsetzung der Hygienekonzepte zur Ausrichtung von Veranstaltungen oder Mitgliederversammlungen unterstützt werden.

Das Land NRW hat verschiedene Unterstützungsprogramme auf die Beine gestellt, welche der Unterstützung von Vereinen in der pandemiebedingten Krise helfen sollen.

„Soforthilfe Sport“

Die „Soforthilfe Sport“ der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird beispielsweise fortgesetzt und die Antragsfrist bis zum 15. November 2020 verlängert. Insgesamt stehen für die „Soforthilfe Sport“ zehn Millionen Euro zur Verfügung. Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Diese Hilfe können notleidende Vereine somit über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen, schriftliche Anträge sind nicht möglich. Das Antragsformular ist unter dem folgenden Link zu finden: https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite

„Heimat 2020“

Weiterhin bietet das Land NRW mit dem Sonderprogramm „Heimat 2020“ Hilfen für durch die Corona-Krise in finanzielle Not geratenen Schützen-und Traditionsvereine an. Diese Vereine sollten Hilfen aus dem Sonderprogramm mit 50 Millionen Euro bekommen. Anträge können bei der Bezirksregierung in Münster gestellt werden. Traditions-und Brauchtumsvereine können einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 € beantragen, um existenzbedrohende Liquiditätsengpässe zu überwinden. Gefördert werden Vereine und Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen und / oder kirchlichen Zwecken dienen. Der Antrag ist ausschließlich online zu stellen. Das Antragsformular ist unter dem folgendenLink zu finden: https://heimatsoforthilfe.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=SOFORTHILFE .

Gerne unterstützt die Stadtverwaltung Isselburg die örtlichen Vereine in Problemlagen. Auch der Vorsitzende des Stadtsportverbandes, Theodor Nieland, hat in diesem Zusammenhang nochmal  verdeutlicht, dass er insbesondere in dieser Krisensituation den dem Stadtsportverband angehörigen Vereinen seine Unterstützung zusagt. Dies gilt im kulturellen Bereich auch für den Kulturring in der Stadt Isselburg. Bürgermeister Michael Carbanje sagt auch in seiner Funktion als Vorsitzender des Kulturrings in der Stadt Isselburg die Unterstützung der Mitgliedsvereine zu. Sollten die Vereine konkrete Fragen zur Antragstellung von Hilfen des Landes NRW haben oder Fragen zur Abwicklung der Vereinstätigkeit unter Beachtung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW haben, so wenden Sie sich gerne zunächst an den Fachbereich 2 –Bildung, Ordnung, Soziales und Sport ,Hüttenstraße 33-35 46419 Isselburg

Ansprechpartner:

Fachbereich 2
Teamleitung Soziales, Rentenangelegenheiten
Hüttenstraße 33-35
46419 Isselburg
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Telefon:+ 49 2874 911-66
Fax:+ 49 2874 911-80
schueller@isselburg.de
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Fachbereich 2
Ordnungsamt Hunde, Verkehr, Schulverwaltung
Hüttenstraße 33-35
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Auch wenn die vorgenannten Mitarbeiterinnen nicht alle Fragen werden beantworten können, so werden Sie Ihnen die richtige Kontaktperson nennen und diese vermitteln.