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🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

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21.09.2022

KFZ-Zulassung online

Ab sofort bietet der Kreis Borken wieder die Möglichkeit der internetbasierten Kraftfahrzeugzulassung über die Internetanwendung i-Kfz an.

Zur Nutzung ist eine einmalige Registrierung im Servicekonto.NRW ( https://servicekonto.nrw/serviceaccount/ ) erforderlich
Die internetbasierten Vorgänge funktionieren nur, wenn man sich mit dem neuen Personalausweis im System identifiziert.

Sie benötigen daher für Ihren Antrag:

  • den neuen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) und PIN.
  • ein Smartphone / Tablet mit NFC-Funktion und aktueller Ausweis-App oder ein Lesegerät für den Personalausweis, die aktuelle Ausweis-App (www.ausweisapp.bund.de) sowie eine aktuelle Java-Version auf dem PC.

Eine Außerbetriebsetzung ist auch ohne Identifikation mit dem neuen Personalausweis möglich.

Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)


Mit dem Projekt i-Kfz modernisiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur das Zulassungswesen. Nach der im Januar 2015 eingeführten i-Kfz Stufe 1, welche die internetbasierte KFZ-Außerbetriebsetzung beinhaltete, folgte im Oktober 2017 die Einführung der i-Kfz Stufe 2, der internetbasierten Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen.

Mit Einführung der i-Kfz Stufe 3 zum 01.10.2019 wird die bereits in Teilen realisierte Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf alle Geschäftsvorgänge der Neuzulassung, Umschreibung sowie alle Varianten der Wiederzulassung ausgeweitet.

Erstmals wird die vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung für die Außerbetriebsetzung sowie für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel und für die einfache Adressänderung eingeführt. Bei der Umschreibung besteht nun für die neue Halterin / den neuen Halter die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen.

Momentan beschränken sich die Möglichkeiten für Online-Anträge noch auf natürliche Personen, die sich selbst elektronisch ausweisen müssen (Ausnahme: Abmeldung).

Der Antragsteller/Die Antragstellerin darf keine offenen Rückstände aus zulassungsrechtlichen Vorgängen beim Kreis Borken oder offene Kfz-Steuerrückstände haben.

Bitte überprüfen Sie Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit bevor Sie die Sicherheitscodes an den Zulassungsbescheinigungen sowie Kennzeichenschildern entfernen.



Was wird für die Online-Vorgänge benötigt?

Für alle Vorgänge benötigen Sie:

Ein Giropay-Konto für den Bezahlvorgang (alternativlos)
Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID),
ein Kartenlesegerät oder ein -Smartphone mit kostenloser AusweisApp2
Die fälligen Verwaltungsgebühren müssen im Vorgang über Online-Banking (giropay) bezahlt werden. Kreditkartenzahlungen werden nicht akzeptiert.

Für eine Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges im Internet benötigen Sie zusätzlich:

Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode

Für eine Wiederzulassung eines Fahrzeuges im Internet benötigen Sie zusätzlich:

Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel)
Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
Bankdaten für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer

Für die Umschreibung eines Fahrzeuges im Internet bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme benötigen Sie zusätzlich:

Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und aktuell angemeldet ist
Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit verdeckten Sicherheitscodes
Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
Bankdaten für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Bisheriges Kennzeichen wird übernommen
Für die Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs im Internet benötigen Sie zusätzlich:

Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
Bankdaten für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer