21.10.2020
Inzidenz 50 im Kreis Borken
Bei der Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner) von über 50 gilt für den gesamten Kreis Borken die "Gefährdungsstufe 2".
Es müssen nun die Maßnahmen in der CoronaSchutzverordnung vom 17.Oktober 2020 umgesetzt werden.
Für Feierlichkeiten gilt folgendes:
- Es sind maximal 10 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.
Maskenpflicht:
- gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.
- gilt auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist.
Gastronomie:
- Sperrstunde zwischen 23.00 und 6.00 Uhr; generell ist der Verkauf alkoholischer Getränke in dieser Zeit nicht erlaubt.
Kontaktbeschränkung:
- In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Gruppen von maximal fünf Personen treffen (Familien und Personen zweier Haushalte sind von der fünf-Personen-Grenze ausgenommen).
Weitere Informationen folgen!