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08.30 - 12.30 Uhr und
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr und
14.00 - 18.00 Uhr


Fr.08.30 - 12.30 Uhr


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23.03.2020

Infos zu KfW-Mitteln

Für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten bzw. zu geraten drohen, hat die KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ein Sonderprogramm aufgelegt. Junge und etablierte Unternehmen können ein Darlehen beantragen, um die Liquidität sicherzustellen. Für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) kann eine 90%-ige Haftungsfreistellung der durchleitenden Bank beantragt werden. Wichtig ist, dass sich die Unternehmen zum Stichtag 31.12.2019 NICHT in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben dürfen. Der Kredithöchstbetrag je Unternehmensgruppe beträgt 1 Mrd. Euro.


Er ist begrenzt auf
• 25 % des Jahresumsatzes 2019 des antragstellenden Unternehmens oder
• den aktuellen Liquiditätsbedarf des antragstellenden Unternehmens für die nächsten 18
Monate bei KMU bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen (Höhe ist gegenüber der
Hausbank vom Unternehmen zu bestätigen) oder
• das Doppelte der Lohnkosten des Unternehmens in 2019.
Darüber hinaus ist der Kredithöchstbetrag bei Kreditbeträgen über 25 Mio. Euro auf 50% der Gesamtverschuldung begrenzt. Finanziert werden können Investitionen und Betriebsmittel.
Betriebsmittelfinanzierungen werden mit einer Laufzeit bis zu fünf Jahren mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr und als endfällige Variante mit zwei Jahren Laufzeit angeboten.
Investitionsfinanzierungen werden mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr angeboten. Längere Laufzeiten werden in den beiden Programmen - unabhängig davon, ob eine Haftungsfreistellung beantragt wird - b.a.w. nicht mehr angeboten.
Weitere Infos hier.