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Rathaus Minervastraße

Mo., Di., Do. und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Mo. und Do. 14:00 - 16:00 Uhr


Verwaltungsstandort Hüttenstraße

Mo., Di., Do. und Fr.  08:30 - 12:30 Uhr
Mo. 14:00 - 16:00 Uhr
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31.07.2019

Halteverbotszone Hüttensiedlung

Bereits vor geraumer Zeit wurde die Verkehrssituation in der sogenannten Hüttensiedlung in Isselburg in den politischen Gremien diskutiert. Ein wesentlicher Punkt dieser Diskussion war die Sicherheit der Anwohner vor allem in einem Rettungsfall. Es bestand der Eindruck, dass an einigen Stellen im Einsatzfall kein Durchkommen für die Fahrzeuge von Rettungskräften vorhanden war.

Nach zwischenzeitlicher Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde beim Kreis Borken wurde zur eindeutigen Regelung der Parksituation in der Hüttensiedlung eine Halteverbotszone vom Rat der Stadt Isselburg beschlossen und von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Das Parken in dieser Halteverbotszone ist dann nur noch in den eingezeichneten bzw. markierten Flächen erlaubt. Nach Abschluss aller Arbeiten soll die Halteverbotszone ab kommenden Montagmorgen (05.08.2019) gelten.

Städtischerseits möchten wir vorsorglich auf die geänderte Situation hinweisen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Festlegung der Stellflächen vermutlich zu einer Verringerung des verfügbaren Parkraumes gegenüber dem bisherigen Handling führen wird. Wir rufen die betroffenen Verkehrsteilnehmer dazu auf, umsichtig mit der neuen Verkehrssituation umzugehen und die Verkehrsregeln zu beachten.

Zu einem späteren Zeitpunkt werden auch Verkehrskontrollen durchgeführt, um die Einhaltung der Parkregelung zu überwachen. Dabei werden zunächst Hinweise verteilt, die auf die geänderte Verkehrsregelung hinweisen und den Verkehrsteilnehmer zur entsprechenden Beachtung dieser Regelung anhalten sollen. Nach einer kurzen Zeit später werden dann auch mit
Zahlungsverpflichtung verbundene "Knöllchen" verteilt werden, wenn es zu verkehrswidrigem Halten oder Parken kommt.

Garagen dienen ausschließlich dem Unterstellen von Kraftfahrzeugen!

Insgesamt wurde mit dem Beschluss des Rates versucht, sowohl die Parkinteressen als auch die Sicherheitsinteressen der Anwohner und die zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Bei der Umsetzung der Halteverbotszone wurden wir vermehrt auch darauf angesprochen, ob nicht auch die Nutzung der oftmals vorhandenen Garagen als Stellfläche zu einer Entlastung der Gesamtsituation beitragen könnte. Es wurde der Eindruck vermittelt, dass eine Vielzahl von Garagen nicht zum Abstellen eines Fahrzeuges sondern für andere Zwecke genutzt wird. Hierzu ist zu sagen, dass Garagen tatsächlich nur als Stellfläche für Kraftfahrzeuge vorgesehen sind. Die Nutzung einer Garage beispielsweise mehr oder minder als reines Materiallager entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Daher geht ein weiterer Apell auch genau in diese Richtung. Alle Garagenbesitzer bzw. -Nutzer werden dringend gebeten, ihre Garagen auchtatsächlich als Stellfläche für Kraftfahrzeuge zu nutzen, sofern diesbisher nicht geschehen ist. Dies wäre vermutlich ein wichtiger Beitrag zur Entzerrung der durch den begrenzten Parkraum angespannten Verkehrssituation in der Hüttensiedlung.