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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Rathaus Minervastraße

Mo., Di., Do. und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Mo. und Do. 14:00 - 16:00 Uhr


Verwaltungsstandort Hüttenstraße

Mo., Di., Do. und Fr.  08:30 - 12:30 Uhr
Mo. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr

Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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27.08.2019

Geldwäsche verhindern

Das Ministerium des Innern des Landes Nordfhein-Westfalen hat ein Infoblatt zum Thema Geldwäscheprävention im Bereich des Glücksspielwesens erstellt und möchte hierauf aufmerksam machen.

Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten(Geldwäschegesetz -GwG) soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Aus diesem Grund werden die durch das Geldwäschegesetz angesprochenen Personen und Unternehmen verpflichtet, aktiv bei der Geldwäscheprävention mitzuwirken. Um den Verpflichteten im Bereich den Glücksspiels nach §2 Absatz 1 Nr.15 GwG einen Überblick über ihre geldwäscherechtlichen Pflichten zu geben und den Einstieg in das Thema Geldwäscheprävention zu erleichtern, hat das Ministerium ein Informationsblatt erstellt. Dieses Merkblatt soll einem möglichst großen Personenkreis zugänglich gemacht werden.

Informationsblatt Geldwäsche (PDF, 40 kB)

GwG (PDF, 223 kB)