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Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


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46419 Isselburg
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09.06.2021

Geänderte Testpflicht NL

Die Niederlande haben die Regelungen für Einreisen aus Deutschland erleichtert. Ab morgen, 10. Juni, entfällt für Einreisende aus Deutschland die Pflicht zum Vorlegen eines negativen PCR-Testergebnisses bei einem Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden. Hintergrund ist die Herabstufung Deutschlands vom Hochrisikogebiet (Farbcode orange) zum einfachen Risikogebiet (Farbcode gelb) im niederländischen Bewertungs-System.

Für Einreisende gelten dann keine Auflagen mehr – mit Ausnahme der bekannten Abstands- und Hygienevorschriften.

Nordrhein-Westfalens Europaminister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner: „Ich bin froh, dass die Niederlande die Risikoeinstufung Deutschlands der erfreulichen Entwicklung der aktuellen Corona-Lage anpassen. Denn die geforderten PCR-Tests waren für die Bürgerinnen und Bürger aufwendig und kostspielig. Das Grenzgebiet kehrt Schritt für Schritt zur Normalität zurück. Noch aber müssen wir weiter vorsichtig sein, damit wir die Pandemie schnell und sicher hinter uns lassen.“

Für Grenzpendler und Menschen, die nicht länger als zwölf Stunden bleiben wollten, galten ohnehin auch in der Phase der verschärften Auflagen, die zum 1. Juni für Einreisende aus Deutschland in Kraft getreten waren, Ausnahmen.

Eine Rückkehr zum regelfreien Reiseverkehr bedeutet die aktuelle Lockerungs-Entscheidung der Niederlande allerdings nicht. Denn noch stuft das Robert Koch-Institut seinereits die Niederlande als Risikogebiet ein. Damit gilt nach wie vor der dringende Appell, auf touristische Reisen ins Nachbarland zu verzichten. Für die Rückreise oder Einreise nach Deutschland müssen die folgenden Regeln beachtet werden:

Ausgenommen von jeglicher Test-, Quarantäne- und Anmeldepflicht werden unter anderem:

  • Grenzpendler
  • Reisende mit Aufenthalten von weniger als 24 Stunden in Deutschland oder in den Niederlanden im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs
  • Besucher von Verwandten ersten Grades, die maximal 72 Stunden bleiben
  • Durchreisende und Transporteure


Für Personen, die sich länger als 24 Stunden in den Niederlanden aufhalten und dann nach Nordrhein-Westfalen zurückkehren, oder für Personen, die aus den Niederlanden für mehr als 24 Stunden nach Nordrhein-Westfalen einreisen, gilt:

  • Anmeldepflicht über das Einreiseportal der Bundesregierung (einreiseanmeldung.de)
  • Nachweispflicht durch Vorlage eines negativen Testergebnisses (PCR- oder Schnelltest) oder eines Impf- oder Genesenennachweises spätestens 48 Stunden nach der Einreise. Zur Übermittlung kann das Einreiseportal genutzt werden.
  • Quarantänepflicht für 10 Tage. Einreisende können die Quarantäne jederzeit beenden oder müssen sie gar nicht erst antreten, sobald der Test-, Impf- oder Genesenennachweis übermittelt wird.