Direkt zu:


Öffnungszeiten

Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung!

Mo.

08.30 - 12.30 Uhr und
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr und
14.00 - 18.00 Uhr


Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
Karte anzeigen

Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
Nachricht schreiben
Visitenkarte




Wappen Stadt Isselburg
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
24.10.2016

Gartenzwischenzähler jetzt noch melden!

Seit Anfang September hat nun jeder Bürger zur Vereinfachung auch die Möglichkeit den Stand seines Gartenzwischenzählers online zu melden.

Bis einschließlich 31. Oktober 2016 können Gartenzwischenzählerstände noch gemeldet werden! Die unkomplizierteste Art der Meldung, ist die Meldung per Online-Formular. Hierfür benötigt man nur Name, Adresse und im besten Fall das entsprechende Kassenzeichen zum Wohnobjekt. Zusätzlich wird die Telefonnummer oder Email-Adresse für etwaige Rückfragen benötigt. Der Zählerstand wird somit fristgerecht gemeldet und kann zeitnah verarbeitet werden. Das Formular können Sie direkt hier ausfüllen, ansonsten finden Sie es auch auf unserer Startseite im Schnellzugriff unter den Titelbildern.

Antwortbogen (Garten-) Zwischenzähler

 

 

 

 

 

*

Stand des Zwischenzählers

*

*Bitte keine Nachkommastellen angeben!

Mir ist bewusst, dass bei falschen Angaben meinerseits eine strafbare Abgabenhinterziehung nach § 17 des Kommunalabgabengesetzes vorliegt. Nach § 26 der Abwassergebührensatzung der Stadt Isselburg ist der Antragsteller (als Gebührenpflichtiger) verpflichtet, der Stadt Isselburg die zur Gebührenermittlung erforderlichen Angaben zu melden und darüber Auskunft zu erteilen (sog. Melde- und Auskunftspflicht). Werden vorsätzlich über gebührenrechtlich erhebliche Tatsachen falsche Angaben gemacht oder erforderliche Angaben unterlassen mit der Folge, dass dadurch Gebühren nicht oder nicht in vollem Umfang erhoben werden können, stellt dies eine Abgabenhinterziehung im Sinne des § 17 Kommunalabgabengesetz (KAG) dar. Abgabenhinterziehung ist eine Straftat, die entsprechend geahndet wird. Gleiches gilt für den Fall, dass das über diesen gesonderten Wasserzähler entnommene Wasser nicht für die Gartenbewässerung genutzt wird (z.B. Autowaschen, Gebäudereinigung, Waschmaschnine, Schwimmbecken, Gartenteich usw.) und dennoch in Abzug gebracht werden soll. Ich verpflichte mich, darauf zu achten, dass der Zwischenzähler geeicht ist. Mit den von der Stadt Isselburg vorzunehmenden stichprobenartigen Kontrollen besteht Einverständnis.

(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)