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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Rathaus Minervastraße

Mo., Di., Do. und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Mo. und Do. 14:00 - 16:00 Uhr


Verwaltungsstandort Hüttenstraße

Mo., Di., Do. und Fr.  08:30 - 12:30 Uhr
Mo. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr

Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Wappen Stadt Isselburg
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08.05.2019

Förderprogramm für Sportvereine

Das Landesprogramm "1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein" fördert Maßnahmen in den Schwerpunkten "Kinder- und Jugendsport", "Inklusion", "Integration" und "Gesundheitssport/Breitensport".

Auch im Jahr 2019 stellt die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen dem Landessportbund NRW Haushaltsmittel in Höhe von 2,0 Mio. Euro zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Abweichend von der Förderrichtlinie ist in diesem Jahr die Antragstellung ab dem 07.05.2019 möglich. Die Förderanträge sind bis zum 31.07.2019 einzureichen. Förderanträge sollten frühzeitig gestellt werden, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs bewilligt werden.

Die Förderanträge können ab diesem Jahr direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden. Für die Anmeldung im Förderportal benötigen die Vereine die Zugangsdaten, die bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“ benutzen. Hier gehts zum Förderportal

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2019 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt sieben Förderschwerpunkte zuordnen lassen. Für das Jahr 2019 gelten folgende Förderschwerpunkte:

  • Kooperation Sportverein mit Schulen
  • Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten
  • Integration
  • Inklusion
  • Gesundheitssport
  • Sport der Älteren
  • Neu: Mädchen und Frauen im Sport

Nicht fristgerecht eingegangene Anträge können berücksichtigt werden, wenn nach Bewilligung der fristgerecht gestellten Anträge noch Fördermittel vorhanden sind.