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Öffnungszeiten

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Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

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46419 Isselburg
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Fax:+49 2874 911-20
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27.09.2020

Förderprogramm für Kultureinrichtungen

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN ist ein gemeinsames Förderprogramm für digitale Content-Produktion in Kultureinrichtungen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder.

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN will insbesondere kleinere, auch ehrenamtlich geführte Kultureinrichtungen sowie Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung kurz- und mittelfristig in die Lage versetzen, ihre Arbeit sowie die Ergebnisse ihrer Arbeit digital zu dokumentieren, ggf. inhaltlich sowie technisch aufzubereiten und in ansprechender Form im Internet und in den sozialen Medien zu veröffentlichen.

Die durch KULTUR.GEMEINSCHAFTEN ermöglichte digitale Content-Produktion (z. B. Audiopodcast, Video, Livestream) soll in bestehende, nachhaltige Konzepte oder Strategien für die digital gestützte Kulturkommunikation und Kulturvermittlung der geförderten Institutionen und Projektträger eingebettet sein, entsprechende Kompetenzen und Kapazitäten dieser Kultureinrichtungen stärken und damit mittelfristig auch einen Beitrag zu ihrer digitalen Transformation leisten. KULTUR.GEMEINSCHAFTEN knüpft an bestehende Förderprogramme, Initiativen und Projekte der Länder und des Bundes in diesem Bereich an und wird sich eng mit diesen vernetzen.

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN reagiert unmittelbar auf den durch die Covid-19-Pandemie drastisch verdeutlichten Bedarf an attraktiver digitaler Kulturkommunikation und Kulturvermittlung und bietet darauf abgestimmte, miteinander kombinierbare Förderinstrumente an, die allerdings auch über die aktuelle Krise hinaus sinnvoll und langfristig wirksam sind.

Bewerbung

Ab wann können sich Einrichtungen bewerben? Einrichtungen können sich ab dem 15.9.2020 ausschließlich über die KULTUR.GEMEINSCHAFTEN-Website bewerben.

Wer kann sich bewerben? Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung (z. B. freie Theater, Kunstvereine, nicht-staatliche Museen, musikalische Ensembles).

Wer entscheidet über die Vergabe der Fördermittel? Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Empfehlung einer Fachjury, die aus Expert*innen in den Bereichen der digitalen Content-Produktion und der digital unterstützten Kulturkommunikation und Kommunikation sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der Zuwendungsgeber des Förderprogramms besteht.

Wie ermittele ich, welche Technikausstattung (Fördermodul 1) für meine Einrichtung geeignet ist? Im Rahmen eines Beratungsgesprächs mit den Mitarbeiter*innen des Helpdesks bei der Kulturstiftung der Länder können Institutionen, die sich für eine Antragstellung bei KULTUR.GEMEINSCHAFTEN interessieren, Informationen zu den Ausstattungskomponenten erhalten, die für eine Umsetzung der geplanten Content-Produktionen notwendig sind.

Wie kann ich den Helpdesk zur vorhergehenden Beratung erreichen, wenn ich mich mit meiner Einrichtung bei KULTUR.GEMEINSCHAFTEN bewerben möchte? Der Helpdesk kann unter kontakt@kulturgemeinschaften.de  oder telefonisch unter 030 – 893 63 5-60 erreicht werden. Eine vorhergehende Beratung zu Fragen des Förderprogramms wird empfohlen.

https://kulturgemeinschaften.de/